Warum Inklusion ein Teil sozialer Nachhaltigkeit ist, haben wir hier aufgeschrieben: Was ist Inklusion?
In diesem Beitrag erfährst du:
Der Anwendungsbereich der CSRD umfasst künftig EU-Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz. Für diese Unternehmen beginnt die CSRD-Berichtspflicht ab dem 1. Januar 2027. Erste Berichte folgen im Folgejahr über das Geschäftsjahr 2027 (CSR in Deutschland/BMAS, 2026)."Die Omnibus-I-Richtlinie ist am 18. März 2026 in Kraft getreten — und verändert, wer überhaupt noch berichten muss."
Für viele kleinere und mittlere Unternehmen bedeutet das Entlastung. Sie fallen nicht mehr direkt unter die verpflichtende CSRD-Berichterstattung. Gleichzeitig bleibt Nachhaltigkeit für sie indirekt relevant: als Lieferant großer Unternehmen, bei Ausschreibungen oder in ESG-Abfragen von Geschäftskunden.
"Omnibus I reduziert Berichtslasten — aber nicht die Anforderungen an soziale Substanz."
Der EU-Rat beschreibt das Paket als Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten, mit dem die Berichtslast verringert und der Trickle-down-Effekt auf kleinere Unternehmen begrenzt werden soll (EU-Rat, 2026). Nachhaltigkeitsziele werden damit nicht aufgegeben, sondern auf einen engeren Kreis von Unternehmen konzentriert.
Die bessere Lesart lautet deshalb: Weniger Unternehmen sind direkt berichtspflichtig. Die Unternehmen, die weiterhin berichten müssen, brauchen belastbare Daten, klare Prozesse und nachvollziehbare Nachweise. Gerade bei sozialen Themen ist das anspruchsvoll, weil soziale Nachhaltigkeit sich oft nicht so einfach messen lässt wie Energieverbrauch, Emissionen oder Materialeinsatz.
"Die S-Säule beschreibt soziale Auswirkungen — eigene Belegschaft, Lieferkette, Gemeinschaften und Verbraucher."
Anders als viele Umweltkennzahlen sind soziale Kriterien häufig stärker qualitativ. Es geht um Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Inklusion, Diversität, Gesundheit, Sicherheit und faire Teilhabe. Das macht die S-Säule in der Praxis schwieriger: Unternehmen müssen nicht nur Zahlen sammeln, sondern erklären, welche sozialen Risiken und Wirkungen relevant sind, wie sie diese steuern und welche Nachweise sie dafür haben.
"ESRS S2 bezieht sich explizit auf Beschäftigte in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette — der Einkauf ist kein Nebenthema."
ESRS S2 gilt für alle Menschen, die über Lieferanten, Dienstleister oder andere Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmen verbunden sind (EFRAG, 2026). Für ESG-Reporting bedeutet das: Wer bei der S-Säule nur auf die eigene Belegschaft schaut, greift zu kurz. Lieferanten, Dienstleistungen, Produkte und Beschaffungsentscheidungen können ebenfalls relevant sein, wenn sie in der Wesentlichkeitsanalyse eine Rolle spielen.
Wie die Sozialwirtschaft in Europa als Beschaffungs- und Lieferkettenpartner relevanter wird: Sozialwirtschaft in Europa
"ESRS S2 nennt explizit Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderung — das ist keine weiche Formulierung, sondern eine Berichtsdimension."
ESRS S2 adressiert unter anderem Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit, Qualifizierung und Kompetenzentwicklung, Diversität und Gleichbehandlung sowie Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderung (EFRAG, 2026). Wer soziale Wirkung in der Lieferkette belegen will, braucht belastbare Informationen: Welche Lieferanten erfüllen welche sozialen Standards? Welche Wirkung entsteht durch die Zusammenarbeit? Wie wird das dokumentiert?
"Sozialer Einkauf kann ein dokumentierbarer Baustein sein — kein automatischer ESG-Nachweis, aber ein nachvollziehbarer Einstieg."
Wenn Unternehmen Lieferanten mit sozialer Wirkung systematisch einbinden und diese Entscheidungen transparent machen, kann das ein praktikabler Baustein für die S-Säule sein. Dazu gehören Sozialunternehmen, Inklusionsbetriebe und anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Entscheidend ist, die konkrete Arbeitsleistung, die Zusammenarbeit und die soziale Wirkung nachvollziehbar zu dokumentieren, den Bezug zu wesentlichen sozialen Themen herzustellen und keine pauschale ESRS-Konformität zu behaupten.
Aus includo-Perspektive ist das der spannende Punkt: Bei Umweltkennzahlen haben viele Unternehmen bereits Routinen. Bei sozialen Kriterien fehlen oft noch konkrete, einfache und dokumentierbare Praxisbausteine. Bewusster Einkauf kann hier ein erster Einstieg sein — wenn er sauber aufgesetzt ist.
Soziale Beschaffung ersetzt dabei kein ESG-Reporting. Die Wesentlichkeitsanalyse bleibt der Ausgangspunkt. Erst wenn klar ist, welche sozialen Risiken und Wirkungen relevant sind, kann ein Unternehmen sinnvoll entscheiden, wo sozialer Einkauf einen Beitrag leistet.
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"Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) können für die S-Säule relevant sein — als ergänzender Baustein, nicht als Ersatz."
Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) können für Unternehmen im Rahmen sozialer Beschaffung relevant sein, wenn eine Ausgleichsabgabe anfällt. Nach § 223 SGB IX können 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung entfallenden Rechnungsbetrags auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden (§ 223 SGB IX). Nicht jeder Produktkauf ist automatisch anrechenbar: Entscheidend sind die anerkannte WfbM, der ausgewiesene Arbeitsleistungsanteil und die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall.
Für die S-Säule kann das ein ergänzender Baustein sein, wenn Inklusion von Menschen mit Behinderung oder soziale Wirkung in der Lieferkette zu den wesentlichen Themen gehört. Es ersetzt weder inklusive Beschäftigung noch ESG-Reporting. Wie die Anrechnung grundsätzlich funktioniert: Ausgleichsabgabe senken durch Werkstattaufträge
"Omnibus I ist keine Entwarnung. Es ist eine Einladung, die S-Säule praktischer zu machen."
Omnibus I reduziert die Zahl der direkt CSRD-betroffenen Unternehmen. Für große Unternehmen bleibt die S-Säule aber relevant und anspruchsvoll. Wer soziale Nachhaltigkeit glaubwürdig berichten will, muss über Leitbilder hinausgehen: Lieferkette, Einkauf, Arbeitsbedingungen, Inklusion und soziale Beschaffung brauchen nachvollziehbare Kriterien und belastbare Nachweise.
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Das hängt von der Unternehmensgröße ab. Der CSRD-Anwendungsbereich umfasst künftig EU-Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz. Die Berichtspflicht beginnt ab dem 1. Januar 2027.
Omnibus I reduziert den Kreis der direkt berichtspflichtigen Unternehmen. Für verbleibende Unternehmen bleibt die S-Säule Pflichtbestandteil. Soziale Themen brauchen weiterhin belastbare Daten, klare Prozesse und nachvollziehbare Nachweise.
Das hängt von der Wesentlichkeitsanalyse ab. ESRS S2 adressiert Beschäftigte in der Wertschöpfungskette, darunter Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit, Qualifizierung, Diversität, Gleichbehandlung sowie Inklusion von Menschen mit Behinderung.
Sozialer Einkauf kann ein dokumentierbarer Praxisbaustein sein, wenn Unternehmen soziale Anbieter systematisch einbinden, die Wirkung sauber dokumentieren und den Bezug zu wesentlichen sozialen Themen herstellen. Er ersetzt keine Wesentlichkeitsanalyse und kein ESG-Reporting.
Nein. Sozialer Einkauf kann ein sinnvoller Baustein sein, wenn er sauber dokumentiert ist und zu den wesentlichen ESRS-Themen des Unternehmens passt. Eine pauschale ESRS-Konformität gibt es nicht.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Nach § 223 SGB IX können 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung entfallenden Rechnungsbetrags aus Aufträgen an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden. Nicht jeder Produktkauf ist automatisch anrechenbar.
ESRS S1 bis S4 adressieren eigene Belegschaft, Beschäftigte in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften sowie Verbraucherinnen und Verbraucher. ESRS S2 fokussiert auf die Lieferkette: Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Inklusion und faire Entlohnung.
Die im Artikel verwendeten Bilder wurden mithilfe generativer KI erstellt.