In dieser Kategorie findest Du Produkte, die Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausgleichsabgabe anrechnen lassen können.
Die angebotenen Produkte erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen, um Maßnahmen zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu unterstützen und können dadurch auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
Hier findest du mehr zur Ausgleichsabgabe und zu den Voraussetzungen der Anrechnung.
Die Ausgleichsabgabe muss keine reine Pflichtzahlung sein. Wenn du Produkte aus einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) kaufst, kannst du einen Teil des Rechnungsbetrags auf deine Ausgleichsabgabe anrechnen lassen und tust gleichzeitig etwas Sinnvolles: Du sicherst Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung. Hier findest du genau die Produkte, die dafür infrage kommen, von Bio Kaffee über Naturseife und Geschenkkörbe bis zu Kirchenkerzen und Münchner Honig.
Die Ausgleichsabgabe ist eine gesetzlich geregelte Abgabe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX). Unternehmen ab einer bestimmten Größe sind verpflichtet, einen Teil ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wird diese Beschäftigungspflicht nicht oder nur teilweise erfüllt, fällt für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz die Ausgleichsabgabe an. Sie soll einen Ausgleich schaffen und Anreize setzen, mehr Menschen mit Behinderung zu beschäftigen.
Zahlen müssen alle Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen, die die vorgeschriebene Beschäftigungsquote von fünf Prozent schwerbehinderter Menschen nicht erreichen. Das betrifft private Unternehmen genauso wie öffentliche Arbeitgeber. Für kleinere Betriebe gelten abgestufte Regelungen mit geringeren Quoten und reduzierten Sätzen.
Die Höhe der Ausgleichsabgabe richtet sich danach, wie stark die Beschäftigungsquote unterschritten wird. Je nach erreichter Quote wird die Abgabe pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz und Monat gestaffelt berechnet. Seit der Reform im Jahr 2024 zahlen Arbeitgeber, die gar keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, den höchsten Satz von bis zu 720 Euro monatlich je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz. Für die genaue Ausgleichsabgabe Berechnung lohnt sich ein Blick in die aktuellen Staffelungen deines Integrations- bzw. Inklusionsamts, denn dort meldest du die Abgabe auch jährlich an.
Hier kommt die gute Nachricht: Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen kannst du auf deine Ausgleichsabgabe anrechnen lassen. Konkret dürfen 50 Prozent des Rechnungsbetrags, der auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfällt, von deiner Ausgleichsabgabe abgezogen werden. Materialkosten zählen dabei nicht mit, entscheidend ist der Wertschöpfungsanteil der WfbM. Du erhältst zu deiner Bestellung die entsprechenden Nachweise, die du bei der jährlichen Anzeige deiner Ausgleichsabgabe einreichst. So senkst du deine Abgabe und förderst zugleich echte Teilhabe am Arbeitsleben.
In dieser Kategorie findest du ausschließlich Produkte, die in Werkstätten für behinderte Menschen gefertigt oder veredelt werden und damit für die Anrechnung auf die Ausgleichsabgabe infrage kommen.
Für den täglichen Genuss im Büro gibt es aromatischen Bio Kaffee, der sich auch wunderbar als Aufmerksamkeit für Kunden und Team eignet. Wer Süßes verschenken möchte, findet bei uns Kekse zum Verschenken in hochwertiger Qualität, darunter besondere Kekse zum Verschenken, die sich deutlich vom üblichen Gebäck abheben. Dazu passt echter Münchner Honig, ein regionales Naturprodukt mit Charakter.
Als Geschenk mit Wirkung eignet sich unser Geschenkkorb, den du individuell bestücken lassen kannst, etwa mit Kaffee, Honig, Keksen und Naturseife. Die handgefertigte Naturseife aus pflanzlichen Inhaltsstoffen ist übrigens auch einzeln ein beliebter Klassiker für Betrieb und Gästebereich.
Für Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen führen wir außerdem umfangreichen Kerzenbedarf: Kirchenkerzen in verschiedenen Ausführungen sowie Opferlichter für den Einsatz am Opferlichtständer. Wenn du Opferlichter kaufen möchtest, bekommst du bei uns zuverlässige Qualität in praktischen Gebinden, vom einzelnen Opferlicht bis zur Großbestellung für die Kirche.
Mit jeder Bestellung aus dieser Kategorie erreichst du zwei Ziele auf einmal: Du bekommst hochwertige Produkte für dein Unternehmen und reduzierst gleichzeitig deine Ausgleichsabgabe durch die Anrechnung deiner WfbM-Aufträge. Gerne beraten wir dich persönlich dazu, welche Produkte sich für deinen Bedarf eignen und wie du die Nachweise für dein Inklusionsamt erhältst. Entdecke jetzt unser Sortiment und mach aus deiner Pflichtabgabe einen echten Beitrag zur Inklusion.