Wenn du soziale Beschaffung praktisch starten möchtest: business.includo.net
In diesem Beitrag erfährst du:
Alle drei Begriffe tauchen auf, wenn es um inklusive Beschäftigung oder soziale Beschaffung geht. Tatsächlich gibt es Überschneidungen: Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und Inklusionsbetriebe sind beide im SGB IX rechtlich verankert. Sozialunternehmen ist dagegen ein breiterer Begriff für Organisationen, die unternehmerisch arbeiten und soziale Wirkung in den Mittelpunkt stellen. WfbM und Inklusionsbetriebe können beide als Sozialunternehmen bezeichnet werden, müssen es aber nicht."WfbM, Inklusionsbetrieb und Sozialunternehmen beschreiben unterschiedliche Dinge — auch wenn sie alle soziale Wirkung verfolgen."
Der entscheidende Unterschied liegt im Arbeitsmarktbezug: WfbM sind besondere Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Inklusionsbetriebe gehören zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Wer das versteht, kann bewusster einkaufen und beschaffen.
Was Inklusion grundsätzlich bedeutet und warum Teilhabe mehr ist als ein einzelnes Modell: Was ist Inklusion?
"Eine WfbM ist nach § 219 SGB IX eine Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben — kein Übergangsmodell, sondern ein eigenständiger Baustein."
Eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist nach § 219 SGB IX eine Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie richtet sich an Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. WfbM bieten Arbeit, Tagesstruktur, Qualifizierung, soziale Einbindung und individuell angepasste Unterstützung. Für viele Menschen sind sie ein wichtiger Arbeits- und Lebensort im Alltag. Gleichzeitig bleibt entscheidend, dass Menschen echte Wahlmöglichkeiten haben und Übergänge in andere Beschäftigungsformen besser gelingen.
Gleichzeitig gibt es eine laufende gesellschaftliche Reformdebatte. Das Deutsche Institut für Menschenrechte bezeichnet WfbM in ihrer jetzigen Form als segregierend und fordert Strukturveränderungen (Institut für Menschenrechte, 2026). Die Vorstandsvorsitzende der BAG WfbM hält dagegen: Solange der allgemeine Arbeitsmarkt nicht alle Menschen mit Behinderungen zu angemessenen Bedingungen aufnehmen kann, brauche es diverse Ausgleichsstrukturen. Das BMAS hat einen Reformprozess begonnen, am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur BGG-Änderung beschlossen.
includo nimmt in dieser Debatte eine balancierte Position ein. Wir respektieren die Arbeit von Werkstätten für behinderte Menschen und sehen, dass sie für viele Menschen Arbeit, Struktur, Gemeinschaft und Unterstützung ermöglichen. Gleichzeitig blenden wir Reformfragen nicht aus. Entscheidend sind Wahlfreiheit, faire Anerkennung der Arbeitsleistung und bessere Übergänge. Der Einkauf bei WfbM kann soziale Teilhabe unterstützen, ersetzt aber keine inklusive Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt.
"Inklusionsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes — sie müssen sich dem Wettbewerb stellen wie jedes andere Unternehmen."
Inklusionsbetriebe, auch Inklusionsunternehmen genannt, sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Sie verbinden reguläre Beschäftigung mit einem sozialen Auftrag (BAG Inklusionsfirmen). Laut BIH beschäftigen sie zwischen 30 und 50 Prozent Menschen mit Schwerbehinderung (BIH Fachlexikon). Rechtsgrundlage sind die §§ 215 ff. SGB IX. Beschäftigte arbeiten sozialversicherungspflichtig und erhalten reguläre Löhne.
Die BAG Inklusionsfirmen vertritt nach eigenen Angaben über 1.000 Unternehmen mit rund 30.000 Beschäftigten (BAG Inklusionsfirmen, 2024). Darunter waren 2024 rund 13.576 Menschen mit Schwerbehinderung, 23 Prozent davon mit seelischer Behinderung und 27 Prozent mit geistiger Behinderung.
"Sozialunternehmen ist der breiteste Begriff — und in Deutschland kein einheitlich definierter Rechtsstatus."
Die EU-Kommission beschreibt Social Enterprises als Unternehmen, deren Hauptziel soziale Wirkung ist und nicht Gewinn für Eigentümer oder Anteilseigner (EU-Kommission, Social Enterprises). In Deutschland gibt es keine einheitliche offizielle Definition und keinen spezifischen Rechtsrahmen für den Begriff (EU Social Economy Gateway, Germany). Das bedeutet: Ein Sozialunternehmen kann ein Inklusionsbetrieb sein, ein gemeinnütziger Betrieb, ein sozialwirtschaftliches Unternehmen oder ein soziales Start-up. WfbM und Inklusionsbetriebe können zur Sozialwirtschaft gezählt werden, sind aber jeweils gesetzlich genauer geregelt.
"Der wichtigste Unterschied liegt im Arbeitsmarktbezug — und der entscheidet, wie soziale Wirkung entsteht."
| Merkmal | Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) | Inklusionsbetrieb / Inklusionsunternehmen | Sozialunternehmen |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 219 SGB IX | §§ 215 ff. SGB IX | Kein einheitlicher Rechtsrahmen in Deutschland |
| Arbeitsmarktbezug | Besonderer Bereich zur Teilhabe am Arbeitsleben | Allgemeiner Arbeitsmarkt | Je nach Modell |
| Zielgruppe | Menschen, die nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können | Menschen mit Schwerbehinderung, die besondere Unterstützung am Arbeitsmarkt benötigen | Sehr breit, je nach sozialer Mission |
| Wirtschaftliche Logik | Teilhabe, Arbeit, Förderung, Qualifizierung | Wirtschaftlicher Betrieb mit sozialem Auftrag | Soziale Wirkung mit unternehmerischen Mitteln |
| Entlohnung | Werkstattentgelt, kein regulärer Mindestlohn | Reguläre Beschäftigung, mindestens gesetzlicher Mindestlohn | Je nach Organisationsform |
| Sozialversicherung | Besonderer arbeitnehmerähnlicher Status | Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung | Je nach Organisationsform |
| Ausgleichsabgabe | Aufträge können nach § 223 SGB IX über die ausgewiesene Arbeitsleistung relevant sein | Beschäftigung kann für die Pflichtquote relevant sein, Einkauf nicht automatisch | Je nach konkretem Status |
"Inklusionsbetriebe sind nicht besser als WfbM — sie sind anders. Entscheidend sind individuelle Passung und echte Wahlmöglichkeiten."
Inklusionsbetriebe schaffen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das ist wichtig für Menschen, die mit passender Unterstützung dort arbeiten können. Werkstätten für behinderte Menschen bieten Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen, für die der allgemeine Arbeitsmarkt aktuell nicht, noch nicht oder noch nicht wieder passt. Entscheidend ist nicht ein pauschales Besser oder Schlechter. Entscheidend sind passende Angebote, echte Wahlmöglichkeiten, faire Anerkennung der Arbeit und bessere Übergänge zwischen den Systemen.
Den größeren rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmen von Inklusion in Deutschland erklärt dieser Artikel: Inklusion in Deutschland: Geschichte, Recht und Praxis
"Je nach Akteur funktionieren soziale Wirkung, Beschäftigung und Ausgleichsabgabe-Anrechnung unterschiedlich."
Wer bei Inklusionsbetrieben einkauft, unterstützt Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die inklusive Beschäftigung umsetzen. Wer anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen beauftragt, kann unter bestimmten Voraussetzungen die ausgewiesene Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe anrechnen lassen. Nach § 223 SGB IX können 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung entfallenden Rechnungsbetrags angerechnet werden (§ 223 SGB IX). Nicht jeder Produktkauf ist automatisch anrechenbar: Entscheidend sind anerkannte WfbM, der ausgewiesene Arbeitsleistungsanteil und die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall.
Was die Ausgleichsabgabe genau bedeutet: Ausgleichsabgabe: Was Unternehmen wissen müssen
Wie die Anrechnung über ausgewiesene Arbeitsleistung grundsätzlich funktioniert: Ausgleichsabgabe senken durch Werkstattaufträge
"Kein Modell passt für alle Menschen. Deshalb arbeitet includo bewusst mit WfbM, Inklusionsbetrieben und Sozialunternehmen."
Soziale Teilhabe hat viele Gesichter. Manche Menschen finden in einer Werkstatt für behinderte Menschen den passenden Arbeitsort mit verlässlicher Unterstützung. Andere arbeiten in einem Inklusionsbetrieb oder einem Sozialunternehmen. Wieder andere wechseln zwischen diesen Systemen oder wollen genau diesen Übergang schaffen. includo arbeitet mit allen drei Bereichen, weil kein einzelnes Modell die ganze Bandbreite abdeckt. Für Unternehmen entsteht dadurch ein praktischer Zugang: Produkte bewusst einkaufen, Arbeitsleistung sichtbar machen und unterschiedliche Formen sozialer Teilhabe unterstützen.
Gemeinsam können Unternehmen soziale Beschaffung bewusster gestalten und Arbeitsleistung aus sozialen Betrieben sichtbar machen. business.includo.net
"WfbM, Inklusionsbetriebe und Sozialunternehmen erfüllen unterschiedliche Funktionen. Wichtig ist, dass diese Wege mehr Wahlmöglichkeiten schaffen, Übergänge erleichtern und den allgemeinen Arbeitsmarkt zugänglicher machen."
Wer die Unterschiede kennt, kann bewusster einkaufen, beschaffen und entscheiden. Für Unternehmen ist das praktisch relevant: bei der Ausgleichsabgabe, bei ESG-Berichten und bei der Frage, welche soziale Wirkung eine Einkaufsentscheidung tatsächlich erzeugt.
Eine WfbM ist eine Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 219 SGB IX und gehört nicht zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Ein Inklusionsbetrieb ist ein Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes nach §§ 215 ff. SGB IX, beschäftigt zwischen 30 und 50 Prozent Menschen mit Schwerbehinderung und zahlt mindestens den gesetzlichen Mindestlohn.
Ja. Inklusionsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Sie müssen wirtschaftlich bestehen, verbinden reguläre Beschäftigung mit besonderer Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung und zahlen sozialversicherungspflichtige Löhne.
Sie kann im weiteren Sinne zur Sozialwirtschaft gezählt werden. Rechtlich ist sie aber vor allem eine Werkstatt für behinderte Menschen nach § 219 SGB IX. Sozialunternehmen ist in Deutschland kein einheitlich definierter Rechtsbegriff und kann viele verschiedene Organisationsformen umfassen.
Nicht über den Einkauf. Bei Inklusionsbetrieben ist vor allem die Beschäftigung relevant, weil sie zum allgemeinen Arbeitsmarkt gehören. Die besondere Anrechnung von Aufträgen nach § 223 SGB IX betrifft ausschließlich anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Nach § 223 SGB IX können 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung entfallenden Rechnungsbetrags aus Aufträgen an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden. Nicht jeder Produktkauf ist automatisch anrechenbar.
Nein. Inklusionsbetriebe und WfbM erfüllen unterschiedliche Funktionen. Inklusionsbetriebe schaffen Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. WfbM bieten Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen, für die dieser Weg nicht oder noch nicht passt. Entscheidend sind individuelle Passung und Wahlmöglichkeit.
Weil soziale Teilhabe verschiedene Wege braucht. WfbM, Inklusionsbetriebe und Sozialunternehmen erreichen unterschiedliche Menschen und erfüllen unterschiedliche Funktionen. Genau diese Vielfalt macht soziale Beschaffung wirkungsvoller.
Die im Artikel verwendeten Bilder wurden mithilfe generativer KI erstellt.