Soziale Nachhaltigkeit im Einkauf kann zunächst wie eine große Aufgabe wirken. Belastbare Zertifikate, Lieferkettenprüfungen, geeignete Nachweise und interne Abstimmungen erfordern Zeit und klare Prozesse. Trotzdem muss der Einstieg nicht mit einer vollständigen Umstellung des Einkaufs beginnen. Oft reicht zunächst eine konkrete Frage: Von wem kaufen wir eigentlich, und welche sozialen Kriterien legen wir bei dieser Entscheidung an?
In diesem Beitrag erfährst du:
Zur vertiefenden Einordnung: Soziale Beschaffung ist ein möglicher Baustein gesellschaftlicher Teilhabe. Was Inklusion darüber hinaus für Unternehmen und soziale Nachhaltigkeit bedeutet, erklärt der Ratgeber Was ist Inklusion?.
Soziale Beschaffung berücksichtigt neben Preis und Qualität auch soziale Anforderungen und Auswirkungen eines Einkaufs.
Soziale Beschaffung stellt zusätzliche Fragen: Wer stellt ein Produkt her? Unter welchen Bedingungen geschieht das? Werden Menschenrechte und Arbeitsstandards eingehalten? Ist das Produkt oder die Leistung barrierefrei zugänglich? Und werden Menschen oder Anbieter einbezogen, die gesellschaftliche Teilhabe gezielt fördern?
Dazu können menschenrechtliche und arbeitsrechtliche Standards, Barrierefreiheit, Inklusion sowie die bewusste Zusammenarbeit mit Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieben, Sozialunternehmen oder weiteren gemeinwohlorientierten Anbietern gehören.
Wichtig ist eine klare Unterscheidung: Die Einhaltung von Menschenrechts- und Arbeitsstandards dient zunächst dazu, negative Auswirkungen und soziale Risiken zu vermeiden. Sie ist nicht automatisch mit einer nachgewiesenen positiven sozialen Wirkung gleichzusetzen.
Von sozialer Wirkung sollte deshalb vor allem dann gesprochen werden, wenn sich ein konkreter Beitrag nachvollziehbar beschreiben oder belegen lässt. Das kann beispielsweise durch Angaben zur sozialen Wertschöpfung, zu Beschäftigungsangeboten, zu erfüllten Kriterien oder zur tatsächlichen Leistungserbringung geschehen.
Für die öffentliche Beschaffung formuliert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung das Ziel, Sozial- und Umweltstandards stärker bei der Vergabe von Aufträgen zu berücksichtigen (BMZ: Nachhaltige öffentliche Beschaffung). Für private Unternehmen gilt das öffentliche Vergaberecht nicht unmittelbar. Die dort entwickelten Kriterien, Leitfäden und Prüfverfahren können jedoch eine hilfreiche Orientierung für den eigenen Einkauf bieten.
Soziale Kriterien werden in Leitfäden, Schulungen und Beschaffungsprozessen zunehmend praktisch übersetzt.
Der rechtliche und praktische Rahmen öffentlicher Beschaffung entwickelt sich weiter. Seit dem 1. Juli 2026 gilt das Vergabebeschleunigungsgesetz, das vor allem Verfahren vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen soll. Einen allgemeinen verbindlichen Katalog sozialer Kriterien für sämtliche Vergaben führt es nicht ein (BMWE: Vergabebeschleunigungsgesetz).
Die fachliche Grundlage für sozial verantwortliche öffentliche Beschaffung liefert unter anderem der Leitfaden „Buying Social“ der Europäischen Kommission. Er beschreibt mögliche soziale Aspekte wie menschenwürdige Arbeit, Chancengleichheit, soziale Inklusion, Barrierefreiheit und die Berücksichtigung sozialwirtschaftlicher Anbieter.
Auch der europäische Aktionsplan für die Sozialwirtschaft stärkt die politische Aufmerksamkeit für Sozialunternehmen und weitere gemeinwohlorientierte Organisationen. Für Unternehmen folgt daraus keine allgemeine Pflicht, bei solchen Anbietern einzukaufen. Es zeigt aber, dass soziale Beschaffung inzwischen in einen breiteren europäischen Kontext eingebettet ist.
Ein konkretes Praxisbeispiel war der digitale Fachtag „Barrierefrei und inklusiv beschaffen“, den die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung im Mai 2026 durchgeführt hat. Im Mittelpunkt standen rechtliche Rahmenbedingungen, praktische Umsetzungsmöglichkeiten sowie Beispiele für Barrierefreiheit und Inklusion in der öffentlichen Vergabe (KNB und Vergabe.NRW).
Eine einzelne Veranstaltung belegt noch keinen flächendeckenden Trend. Sie zeigt jedoch, dass öffentliche Auftraggeber und Fachstellen konkrete Fragen zu Barrierefreiheit, Inklusion und sozial nachhaltiger Vergabe verstärkt in Schulungen und Praxisformaten aufgreifen.
Unternehmen können soziale Kriterien bereits heute in ausgewählten Produktgruppen erproben und daraus belastbare Einkaufsroutinen entwickeln.
Öffentliche Beschaffung ist ein hilfreiches Lernfeld, aber keine unmittelbare Rechtsvorlage für private Unternehmen.
Die öffentliche Hand beschafft jährlich Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen in erheblichem Umfang. Je nach Abgrenzung und Erfassungsmethode wird das öffentliche Beschaffungsvolumen in Deutschland auf mehrere hundert Milliarden Euro geschätzt. Häufig genannt werden rund 500 Milliarden Euro beziehungsweise etwa 13 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung).
Diese Angaben sind als Größenordnung zu verstehen und nicht als exakt erfasster Jahreswert. Verschiedene Statistiken beziehen unterschiedliche staatliche Ebenen, Vergabearten, Bauleistungen oder weitere Beschaffungsvorgänge ein. Das BMZ nennt für Bund, Länder und Kommunen beispielsweise eine Teilgröße von mehr als 100 Milliarden Euro jährlich für Waren und Dienstleistungen (BMZ: Lieferketten und Wertschöpfungsketten).
Verfügbare Vergabedaten deuten zugleich darauf hin, dass Nachhaltigkeitskriterien bislang nur in einem vergleichsweise kleinen Anteil der statistisch erfassten Verfahren dokumentiert wurden. Ministerielle Angaben nennen eine Größenordnung von etwa zwölf bis 13 Prozent.
Diese Werte bilden nicht sämtliche öffentlichen Beschaffungsvorgänge vollständig ab. Die Vergabestatistik erfasst Verfahren nach festgelegten Melde- und Abgrenzungsregeln. Die Zahlen sind deshalb vor allem als Hinweis auf eine weiterhin bestehende Umsetzungslücke zu verstehen (Destatis: Methodik der Vergabestatistik).
Für Unternehmen müssen drei Ebenen getrennt betrachtet werden:
Öffentliche Leitfäden können privaten Unternehmen Anregungen für Kriterien, Nachweise und Prozesse geben. Die rechtlichen Vorgaben der öffentlichen Vergabe sollten jedoch nicht ungeprüft auf den privaten Einkauf übertragen werden.
Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Barrierefreiheit und Inklusion werden im Einkauf durch konkrete Fragen und Nachweise greifbar.
Viele Unternehmen berücksichtigen ökologische Kriterien bereits stärker: Materialien, Verpackungen, Recycling, Energieverbrauch oder Emissionen. Soziale Nachhaltigkeit richtet den Blick auf andere Aspekte der Wertschöpfung.
Welche Kriterien relevant sind, hängt von der Produktgruppe, der Lieferkette und den eigenen Unternehmenszielen ab. Für die erste Einordnung hilft folgende Übersicht:
| Kriterienfeld | Typische Frage im Einkauf |
|---|---|
| Menschenrechte | Bestehen Risiken von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Ausbeutung oder Diskriminierung? |
| Arbeitsbedingungen | Werden nachvollziehbare Arbeits-, Sicherheits- und Entgeltstandards eingehalten? |
| Barrierefreiheit | Ist das Produkt oder die Dienstleistung für möglichst viele Menschen zugänglich und nutzbar? |
| Inklusion und Teilhabe | Werden Menschen mit Behinderung oder andere benachteiligte Gruppen in die Wertschöpfung einbezogen? |
| Sozialer Zweck | Verfolgt der Anbieter nachvollziehbar einen sozialen oder gemeinwohlorientierten Zweck? |
| Nachweise | Welche Zertifikate, Anerkennungen, Eigenerklärungen, Berichte oder Vertragsklauseln belegen die Aussagen? |
Zertifikate und andere Nachweise spielen dabei eine wichtige Rolle. Sie können helfen, Anforderungen vergleichbar zu machen und Aussagen von Lieferanten zu prüfen. Je nach Produktgruppe reichen Zertifikate allein jedoch nicht immer aus. Ergänzend können Lieferketteninformationen, Anerkennungsbescheide, Berichte, Eigenerklärungen oder vertraglich vereinbarte Kriterien erforderlich sein.
Auch Risikovermeidung und positiver sozialer Beitrag sollten nicht gleichgesetzt werden. Der Ausschluss von Kinderarbeit dient der Vermeidung eines gravierenden Risikos. Ein barrierefreies Produkt verbessert die Zugänglichkeit. Ein Auftrag an einen Anbieter mit nachweisbarem inklusivem Beschäftigungsansatz kann dessen Beschäftigungs- und Leistungsangebote unterstützen, sofern ein relevanter Teil der Wertschöpfung dort erbracht wird.
Werkstätten für behinderte Menschen nehmen in diesem Zusammenhang eine besondere Rolle ein. Sie sind ein wichtiger Baustein beruflicher Teilhabe und bieten Menschen, die derzeit nicht oder noch nicht unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten können, individuell angepasste Beschäftigung, berufliche Bildung und Unterstützung.
Für viele Beschäftigte sind Werkstätten weit mehr als Produktions- oder Dienstleistungsorte. Sie können Sicherheit, Gemeinschaft, Struktur und sinnvolle Tätigkeiten bieten. Zugleich können sie Entwicklung ermöglichen und, sofern dies dem persönlichen Wunsch entspricht, Schritte in Richtung anderer Beschäftigungsformen begleiten.
Diese Wege sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Inklusion bedeutet nicht, allen Menschen dieselbe Lösung vorzuschreiben. Entscheidend sind Wahlmöglichkeiten und Angebote, die den individuellen Fähigkeiten, Bedürfnissen und Wünschen gerecht werden.
Nicht jedes Unternehmen benötigt sofort ein umfassendes Audit-System. Ein schrittweiser Einstieg ist möglich, wenn Kriterien klar definiert, Lieferanten nachvollziehbar ausgewählt und Aussagen durch geeignete Nachweise gestützt werden.
Soziale Beschaffung kann unternehmerisch sinnvoll sein, wenn Kriterien, Auswahl und erwartete Beiträge nachvollziehbar gestaltet werden.
Der Nutzen sozialer Beschaffung liegt nicht allein in der Außenwirkung. Im Vordergrund stehen zunächst bessere Entscheidungen und mehr Transparenz im Einkauf.
Mögliche Vorteile sind:
Soziale Beschaffung kann außerdem Informationen für Nachhaltigkeitsstrategie und Berichterstattung liefern. Voraussetzung dafür ist, dass Auswahlkriterien, Nachweise und Ergebnisse belastbar dokumentiert sind. Der Einkauf bei einem sozialen Anbieter allein ist noch kein ausreichender Wirkungsnachweis.
Für ausgleichsabgabepflichtige Arbeitgeber kann ein Auftrag an eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen einen zusätzlichen finanziellen Effekt haben.
Nach § 223 SGB IX können 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrags auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden. Materialkosten zählen dabei nicht zum anrechenbaren Betrag.
Die Anrechnung ist an Voraussetzungen gebunden:
Ergänzende Hinweise zur praktischen Berücksichtigung von Werkstattaufträgen im Anzeigeverfahren bietet IW-Elan.
Diese Regelung gilt nicht automatisch für Aufträge an Inklusionsbetriebe, Sozialunternehmen, Fairtrade-Anbieter oder andere gemeinwohlorientierte Organisationen. Sie können wichtige Partner sozialer Beschaffung sein, fallen aber nicht allein aufgrund ihres sozialen Ansatzes unter § 223 SGB IX.
Werkstätten wiederum sollten nicht ausschließlich auf den finanziellen Anrechnungseffekt reduziert werden. Sie erbringen professionelle Produktions- und Dienstleistungen und schaffen zugleich individuell unterstützte Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben. Verlässliche Aufträge können abwechslungsreiche Tätigkeiten, Qualifizierung und langfristige Beschäftigungsangebote unterstützen.
Wie die Anrechnung im Detail funktioniert, erklärt der Ratgeber Ausgleichsabgabe senken durch Werkstattaufträge.
Ein sinnvoller Einstieg beginnt oft mit einer einzelnen Produktgruppe und einem klaren Prüfprozess.
Viele Unternehmen können bei überschaubaren Produktgruppen starten, zum Beispiel bei Bürobedarf, Kaffee und Tee, Geschenken für Mitarbeitende oder Kunden, Textilien, Druckerzeugnissen, Verpackungsleistungen oder Werbemitteln.
Folgende Schritte helfen bei der Umsetzung:
Ein Beispiel für einen schrittweisen Einstieg ist die Zusammenarbeit der Stadt Lohr a.Main mit includo. Die Stadt hat Müllbeutel aus gesammeltem Kunststoff eingeführt. Das Beispiel zeigt, wie eine einzelne Produktgruppe als Pilot für einen bewussteren Beschaffungsprozess dienen kann.
„Nachhaltigkeit ist ein wichtiger Aspekt in unserer Beschaffungsordnung. Daher freuen wir uns sehr über die wegweisende Kooperation mit dem regionalen Startup includo.“
Dr. Mario Paul, Erster Bürgermeister von Lohr a.Main
Nicht jeder soziale Einkauf ist auf die Ausgleichsabgabe anrechenbar. Dafür kommt es auf die Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen und den ordnungsgemäßen Ausweis der Arbeitsleistung an.
Auch nicht anrechenbare Beschaffung kann soziale Ziele unterstützen, wenn Anbieter, Kriterien und erwartete Beiträge nachvollziehbar ausgewählt und dokumentiert werden. Eine konkrete Wirkung sollte dabei nicht allein aus einer Produktbezeichnung oder Anbietergruppe abgeleitet werden.
Wer sich gezielt mit der Auswahl und Zusammenarbeit mit Werkstätten befassen möchte, findet im Ratgeber Produkte aus Werkstätten kaufen weitere Hinweise zu Produkten, Anbietern und Beschaffungsprozessen.
Einen breiteren Überblick über mögliche soziale und nachhaltige Produkte bietet die Produktübersicht von includo.
Soziale Beschaffung übersetzt Anforderungen und Werte in konkrete Einkaufsentscheidungen.
Soziale Beschaffung berücksichtigt neben klassischen Einkaufskriterien auch Anforderungen zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, Inklusion und Barrierefreiheit. Sie kann außerdem die gezielte Zusammenarbeit mit Werkstätten, Inklusionsbetrieben, Sozialunternehmen und weiteren gemeinwohlorientierten Anbietern umfassen.
Die öffentliche Beschaffung liefert dafür zahlreiche Kriterien, Leitfäden und Praxisbeispiele. Eine allgemeine Rechtspflicht für private Unternehmen entsteht daraus nicht. Unternehmen können diese Ansätze jedoch nutzen, um den eigenen Einkauf schrittweise weiterzuentwickeln.
Ein sinnvoller Einstieg erfordert keine sofortige Umstellung des gesamten Einkaufs. Eine einzelne Produktgruppe, klare Kriterien und eine gut dokumentierte Pilotbestellung können bereits zeigen, welche Anbieter und Prozesse zum Unternehmen passen.
Werkstätten für behinderte Menschen können dabei wichtige und professionelle Partner sein. Sie verbinden wirtschaftliche Leistungen mit individuell unterstützten Möglichkeiten zur Arbeit, Bildung und Teilhabe. Für viele Menschen sind Werkstätten bewusst gewählte Orte, an denen sie Sicherheit, Gemeinschaft und sinnvolle Tätigkeiten erleben. Andere Beschäftigte möchten sich weiterentwickeln oder neue Arbeitsformen kennenlernen. Beide Wege verdienen Anerkennung.
Weitere Orientierung zu sozialer Beschaffung, geeigneten Produktgruppen und nächsten Schritten findest du im includo Business-Ratgeber.
Soziale Beschaffung bedeutet, beim Einkauf neben Preis, Qualität und Versorgungssicherheit auch soziale Anforderungen und Auswirkungen zu berücksichtigen. Dazu können menschenrechtliche und arbeitsrechtliche Standards, Barrierefreiheit, Inklusion sowie die gezielte Einbindung sozialer oder gemeinwohlorientierter Anbieter gehören.
Mögliche Kriterienfelder sind Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Barrierefreiheit, Inklusion und Teilhabe sowie der soziale Zweck eines Anbieters. Welche Kriterien sinnvoll sind, hängt von der Produktgruppe, der Lieferkette und den Zielen des Unternehmens ab. Wichtig sind nachvollziehbare und aktuelle Nachweise.
Zertifikate können helfen, soziale und ökologische Anforderungen nachvollziehbar zu prüfen und verschiedene Anbieter besser zu vergleichen. Je nach Produktgruppe sollten sie durch weitere Nachweise ergänzt werden, etwa Lieferketteninformationen, Anerkennungsbescheide, Berichte, Eigenerklärungen oder vertraglich festgelegte Kriterien.
Menschenrechte werden im Einkauf konkret, wenn Unternehmen Risiken in Produktgruppen und Lieferketten prüfen, Mindeststandards für Lieferanten festlegen und geeignete Nachweise verlangen. Dazu können beispielsweise Vorgaben gegen Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Diskriminierung gehören.
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Nach § 223 SGB IX können ausgleichsabgabepflichtige Arbeitgeber Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen teilweise anrechnen. Maßgeblich sind 50 Prozent des ausgewiesenen Arbeitsleistungsanteils, nicht der gesamte Rechnungsbetrag. Die Anrechnung erfolgt nicht automatisch.
Aufträge an Inklusionsbetriebe sind nicht allein aufgrund der Organisationsform nach § 223 SGB IX anrechenbar. Inklusionsbetriebe sind reguläre Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes mit einem besonderen inklusiven Beschäftigungsauftrag. Sie können wichtige Partner sozialer Beschaffung sein, sind aber rechtlich von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen zu unterscheiden.
Ökologische Nachhaltigkeit richtet den Blick vor allem auf Klima, Ressourcen, Materialien, Energieverbrauch und Umweltwirkungen. Soziale Nachhaltigkeit befasst sich unter anderem mit Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, Barrierefreiheit, Inklusion und gesellschaftlicher Teilhabe. In einem umfassenden nachhaltigen Einkauf können beide Perspektiven miteinander verbunden werden.
Mögliche Anbieter sind Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe, Sozialunternehmen, soziale Manufakturen und Fairtrade-Anbieter. Die Organisationsformen, Nachweise und möglichen sozialen Beiträge unterscheiden sich. Unternehmen sollten deshalb nicht nur auf die Bezeichnung eines Anbieters achten, sondern den konkreten Auftrag und dessen Wertschöpfung prüfen.
Ein guter Einstieg ist eine klar abgegrenzte Produktgruppe. Anschließend werden soziale Ziele und Risiken bestimmt, Kriterien und Nachweise festgelegt, Anbieter verglichen und die Entscheidung dokumentiert. Nach einer Pilotbestellung kann geprüft werden, ob die Zusammenarbeit ausgeweitet werden soll.
Redaktionsstand der rechtlichen und fachlichen Angaben: 28. Juli 2026. Der Artikel bietet eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.
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