Soziale Beschaffung: Kriterien und Praxis im Einkauf

04.05.2026
von Werkstudentinnen
Kleine Messingwaage mit Preisschild und Holzfigur mit Herz auf warmem Holzuntergrund — includo Blog — Illustration erstellt mit KI

  • Soziale Beschaffung berücksichtigt neben Preis, Qualität und Versorgungssicherheit auch soziale Anforderungen und Auswirkungen eines Einkaufs.
  • Die öffentliche Hand beschaffte 2024 laut aktueller Vergabestatistik rund 199.000 Aufträge und Konzessionen mit einem gemeldeten Volumen von 135,2 Milliarden Euro – die höchsten Werte seit Beginn der Statistik.
  • Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen können nach § 223 SGB IX unter bestimmten Voraussetzungen teilweise auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.

Soziale Beschaffung kann zunächst komplex wirken. Belastbare Zertifikate, Lieferkettenprüfungen, geeignete Nachweise und interne Abstimmungen erfordern Zeit und klare Prozesse. Trotzdem muss der Einstieg nicht mit einer vollständigen Umstellung des Einkaufs beginnen. Oft reicht zunächst eine konkrete Frage: Von wem kaufen wir eigentlich, und welche sozialen Kriterien legen wir bei dieser Entscheidung an?

Kurz gesagt: Soziale Beschaffung bedeutet, soziale Kriterien gezielt in Bedarfsdefinition, Lieferantenauswahl, Produkt- oder Leistungsbewertung und Beschaffungsentscheidungen einzubeziehen. Dazu zählen beispielsweise Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, fairer Handel, Barrierefreiheit, Inklusion und die bewusste Zusammenarbeit mit sozialen Anbietern.

In diesem Beitrag erfährst du:

Zur vertiefenden Einordnung: Soziale Beschaffung ist ein möglicher Baustein gesellschaftlicher Teilhabe. Was Inklusion darüber hinaus für Unternehmen und soziale Nachhaltigkeit bedeutet, erklärt der Ratgeber Was ist Inklusion?.

Was soziale Beschaffung für Unternehmen bedeutet

Soziale Beschaffung bedeutet, soziale Kriterien gezielt in Bedarfsdefinition, Lieferantenauswahl, Produkt- oder Leistungsbewertung und Beschaffungsentscheidungen einzubeziehen.

Soziale Beschaffung, international häufig als Social Procurement bezeichnet, stellt zusätzliche Fragen: Wer stellt ein Produkt her? Unter welchen Bedingungen geschieht das? Werden Menschenrechte und Arbeitsstandards eingehalten? Ist das Produkt oder die Leistung barrierefrei zugänglich? Und werden Anbieter berücksichtigt, die gesellschaftliche Teilhabe gezielt fördern?

Dazu können menschenrechtliche und arbeitsrechtliche Standards, fairer Handel, Barrierefreiheit, Inklusion sowie die bewusste Zusammenarbeit mit Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieben, Sozialunternehmen oder weiteren gemeinwohlorientierten Anbietern gehören.

Wichtig ist eine klare Unterscheidung: Die Einhaltung von Menschenrechts- und Arbeitsstandards dient zunächst dazu, negative Auswirkungen und soziale Risiken zu vermeiden. Sie ist nicht automatisch mit einer nachgewiesenen positiven sozialen Wirkung gleichzusetzen.

Von sozialer Wirkung sollte deshalb vor allem dann gesprochen werden, wenn sich ein konkreter Beitrag beschreiben oder belegen lässt. Das kann beispielsweise durch Angaben zur sozialen Wertschöpfung, zu Beschäftigungsangeboten, zu erfüllten Kriterien oder zur tatsächlichen Leistungserbringung geschehen.

Für die öffentliche Beschaffung formuliert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung das Ziel, Sozial- und Umweltstandards stärker bei der Vergabe von Aufträgen zu berücksichtigen (BMZ: Nachhaltige öffentliche Beschaffung). Für private Unternehmen gilt das öffentliche Vergaberecht nicht unmittelbar. Die dort entwickelten Kriterien, Leitfäden und Prüfverfahren können jedoch eine hilfreiche Orientierung für den eigenen Einkauf bieten.

Warum soziale Beschaffung an Bedeutung gewinnt

Soziale Kriterien werden in Leitfäden, Schulungen und Beschaffungsprozessen zunehmend praktisch übersetzt.

Der rechtliche und praktische Rahmen öffentlicher Beschaffung entwickelt sich weiter. Seit dem 1. Juli 2026 gilt das Vergabebeschleunigungsgesetz, das vor allem Verfahren vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen soll. Einen allgemeinen verbindlichen Katalog sozialer Kriterien für sämtliche Vergaben führt es nicht ein (BMWE: Vergabebeschleunigungsgesetz).

Mit dem Bundestariftreuegesetz gibt es seit dem 1. Mai 2026 außerdem ein aktuelles Beispiel dafür, wie Arbeitsbedingungen bei bestimmten öffentlichen Aufträgen des Bundes als Beschaffungskriterium konkretisiert werden. Für private Unternehmen folgt daraus keine entsprechende allgemeine Verpflichtung. Das Beispiel zeigt jedoch, wie ein abstraktes soziales Kriterium in Anforderungen und Nachweise übersetzt werden kann.

Die fachliche Grundlage für sozial verantwortliche öffentliche Beschaffung liefert unter anderem der Leitfaden „Buying Social“ der Europäischen Kommission. Er beschreibt mögliche soziale Aspekte wie menschenwürdige Arbeit, Chancengleichheit, soziale Inklusion, Barrierefreiheit und die Berücksichtigung sozialwirtschaftlicher Anbieter.

2026 wurde diese europäische Praxisbasis weiterentwickelt. Die Public Buyers Community bündelt mit ihrer Social Procurement Good Practice Library Beispiele zu fairen Arbeitsbedingungen, Menschenrechten, verantwortlichen Lieferketten, sozialen Kriterien, Vertragsmanagement und Monitoring. Ein Interim Position Paper vom Mai 2026 ergänzt diese aktuelle Fachdiskussion.

Auch der europäische Aktionsplan für die Sozialwirtschaft stärkt die politische Aufmerksamkeit für Sozialunternehmen und weitere gemeinwohlorientierte Organisationen. Für Unternehmen folgt daraus keine allgemeine Pflicht, bei solchen Anbietern einzukaufen. Es zeigt aber, dass soziale Beschaffung inzwischen in einen breiteren europäischen Kontext eingebettet ist. Dieser Kontext wird derzeit auch im Rahmen der laufenden Reform des EU-Vergaberechts weiterentwickelt. Die Reform ist noch nicht abgeschlossen und sollte nicht als bereits geltendes Recht verstanden werden.

Ein konkretes Praxisbeispiel war der digitale Fachtag „Barrierefrei und inklusiv beschaffen“, den die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung im Mai 2026 durchgeführt hat. Im Mittelpunkt standen rechtliche Rahmenbedingungen, praktische Umsetzungsmöglichkeiten sowie Beispiele für Barrierefreiheit und Inklusion in der öffentlichen Vergabe (KNB und Vergabe.NRW).

Eine einzelne Veranstaltung belegt noch keinen flächendeckenden Trend. Sie zeigt jedoch, dass öffentliche Auftraggeber und Fachstellen konkrete Fragen zu Barrierefreiheit, Inklusion und sozial nachhaltiger Vergabe in Schulungen und Praxisformaten aufgreifen.

Unternehmen können soziale Kriterien bereits heute in ausgewählten Produktgruppen erproben und daraus Einkaufsroutinen entwickeln.

Öffentliche und private Beschaffung: Was für dein Unternehmen gilt

Öffentliche Beschaffung ist ein hilfreiches Lernfeld, aber keine unmittelbare Rechtsvorlage für private Unternehmen.

Die öffentliche Beschaffung entwickelt besonders differenzierte Kriterien- und Nachweislogiken für soziale Aspekte im Einkauf. Unternehmen können daraus Anregungen für den eigenen Einkauf ableiten, ohne die vergaberechtlichen Vorgaben einfach zu übertragen.

Die aktuelle amtliche Vergabestatistik für das Jahr 2024 erfasste 199.334 gemeldete öffentliche Aufträge und Konzessionen mit einem gemeldeten Auftragsvolumen von 135,2 Milliarden Euro. Beides waren die höchsten Werte seit Beginn der Statistik. Die Statistik erfasst Verfahren nach festgelegten Melde- und Abgrenzungsregeln und bildet damit nicht zwangsläufig das gesamte wirtschaftliche Beschaffungsvolumen der öffentlichen Hand ab (Destatis: Vergabestatistik).

Das BMZ nennt für Bund, Länder und Kommunen eine Teilgröße von mehr als 100 Milliarden Euro jährlich für Waren und Dienstleistungen (BMZ: Lieferketten und Wertschöpfungsketten). Unterschiedliche Zahlen zum öffentlichen Beschaffungsvolumen beruhen auf unterschiedlichen Abgrenzungen und sollten deshalb nicht miteinander gleichgesetzt werden.

Für Unternehmen müssen drei Ebenen getrennt betrachtet werden:

  • Öffentliche Beschaffung: Sie ist durch das Vergaberecht reguliert. Öffentliche Auftraggeber können soziale Kriterien in Ausschreibungen, Eignungsanforderungen, Zuschlagskriterien oder Vertragsbedingungen berücksichtigen.
  • Privater Unternehmenseinkauf: Er ist grundsätzlich frei gestaltbar. Je nach Unternehmensgröße, Tätigkeit und Rechtsrahmen können jedoch menschenrechtliche Sorgfaltspflichten, Anforderungen von Kunden, interne Einkaufsrichtlinien oder Berichtspflichten relevant werden. Der europäische und deutsche Rechtsrahmen für Lieferkettensorgfalt wurde 2025 und 2026 erheblich verändert und sollte im Einzelfall aktuell geprüft werden. Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten konzentrieren sich primär auf die Identifikation, Prävention und Behebung von Risiken. Soziale Beschaffung kann darüber hinaus aktiv Inklusion, Barrierefreiheit, faire Handelsbeziehungen und soziale Anbieterstrukturen berücksichtigen.
  • Werkstattaufträge: Für bestimmte Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen besteht mit § 223 SGB IX ein eigener sozialrechtlicher Anrechnungsmechanismus.

Öffentliche Leitfäden können privaten Unternehmen Anregungen für Kriterien, Nachweise und Prozesse geben. Die rechtlichen Vorgaben der öffentlichen Vergabe sollten jedoch nicht ungeprüft auf den privaten Einkauf übertragen werden.

Welche sozialen Kriterien im Einkauf zählen

Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, fairer Handel, Barrierefreiheit und Inklusion werden im Einkauf durch konkrete Fragen, Nachweise und ihre Aussagekraft greifbar.

Viele Unternehmen berücksichtigen ökologische Kriterien bereits stärker: Materialien, Verpackungen, Recycling, Energieverbrauch oder Emissionen. Soziale Nachhaltigkeit richtet den Blick auf andere Aspekte der Wertschöpfung.

Welche Kriterien relevant sind, hängt von der Produktgruppe, der Lieferkette und den eigenen Unternehmenszielen ab. Für die praktische Prüfung hilft dabei nicht nur die Frage selbst, sondern auch die Frage, welcher Nachweis existiert und was aus diesem Nachweis tatsächlich geschlossen werden darf.

Kriterienfeld Typische Frage im Einkauf Mögliche Evidenz Was daraus geschlossen werden darf
Menschenrechte Bestehen Risiken von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Ausbeutung oder Diskriminierung? Audit, Lieferketteninformationen, Vertragsanforderung Ein konkretes menschenrechtliches Risiko wird adressiert, nicht automatisch, dass es überall in der Lieferkette ausgeschlossen ist.
Arbeitsbedingungen Werden Arbeits-, Sicherheits- und Entgeltstandards eingehalten? Zertifizierung, Audit, Tarifbindung, Lieferantenkodex mit Kontrolle Konkret geprüfte Anforderungen werden erfüllt. Ein bloßer Verhaltenskodex allein belegt noch keine tatsächliche Einhaltung.
Fairer Handel Welche Sozial- und Handelsstandards gelten entlang der relevanten Lieferkette? Konkret benannte Zertifizierung, Lieferketteninformationen, anerkannte Standards Die Anforderungen des benannten Standards werden erfüllt, nicht automatisch die gesamte Nachhaltigkeit des Produkts.
Barrierefreiheit Ist das Produkt oder die Dienstleistung selbst für möglichst viele Menschen zugänglich und nutzbar? Norm, Kriterienkatalog, Produktspezifikation Konkret definierte Zugänglichkeitsmerkmale werden erfüllt. Das sagt nichts darüber aus, unter welchen Bedingungen produziert wurde.
Inklusion und Teilhabe Welche Beschäftigungs-, Qualifizierungs- oder Teilhabestrukturen bestehen beim Anbieter, und welcher Teil der Leistung wird dort tatsächlich erbracht? Anerkennungsbescheid, Organisationsinformationen, konkrete Leistungszuordnung Der Auftrag enthält eine Leistung mit belegter inklusiver Beschäftigungsstruktur. Ein barrierefreies Produkt ist dadurch nicht automatisch inklusiv produziert, und umgekehrt.
Sozialer Zweck Welche konkrete Leistung, Beschäftigungsstruktur oder soziale Zielsetzung ist mit dem Auftrag verbunden? Governance-/Organisationsinformationen, Beschreibung der Mission Der Anbieter verfolgt einen belegbaren sozialen Zweck. Ein Leitbild allein belegt noch keine konkrete Leistung im jeweiligen Auftrag.
Nachweise Welche Zertifikate, Anerkennungen, Eigenerklärungen, Berichte oder Vertragsklauseln belegen die Aussagen? Je nach Nachweistyp Die Aussagekraft hängt vom jeweiligen Nachweistyp ab.

Nicht jeder Nachweis besitzt dieselbe Aussagekraft. Ein Anerkennungsbescheid als Werkstatt für behinderte Menschen belegt einen konkreten Anbieterstatus. Eine Fairtrade-Zertifizierung belegt, dass die Anforderungen des jeweiligen Standards erfüllt sind. Eine Eigenerklärung ist eine Lieferantenaussage, aber keine unabhängige Prüfung. Ein Audit kann konkrete Kriterien prüfen, abhängig von Umfang und Methodik. Eine Vertragsklausel belegt eine vereinbarte Anforderung, aber nicht automatisch deren tatsächliche Einhaltung.

Ein Kriterium berücksichtigt zu haben ist noch kein Wirkungsnachweis.

Ein Verhaltenskodex ohne Kontrolle belegt keine tatsächliche Einhaltung. Die Anerkennung als Werkstatt bedeutet nicht, dass automatisch jedes Produkt dieser Werkstatt auf die Ausgleichsabgabe anrechenbar ist. Auch Risikovermeidung und positiver sozialer Beitrag sollten nicht gleichgesetzt werden: Der Ausschluss von Kinderarbeit dient der Vermeidung eines gravierenden Risikos. Ein barrierefreies Produkt verbessert die Zugänglichkeit. Ein Auftrag an einen Anbieter mit nachweisbarem inklusivem Beschäftigungsansatz kann dessen Beschäftigungs- und Leistungsangebote unterstützen, sofern ein relevanter Teil der Wertschöpfung dort erbracht wird.

Beschaffungskriterium ist nicht gleich Werbeclaim: Wer ein soziales Kriterium bei einer Beschaffungsentscheidung berücksichtigt, kann daraus nicht automatisch einen pauschalen Nachhaltigkeits- oder Wirkungsclaim für das Produkt oder den gesamten Einkauf ableiten.

Werkstätten für behinderte Menschen können im Rahmen sozialer Beschaffung eine besondere Anbieterform sein. Sie bieten individuell angepasste Beschäftigung, berufliche Bildung und Unterstützung und können für Beschäftigte unter anderem Struktur, Gemeinschaft und Entwicklungsmöglichkeiten schaffen. Welche Rolle Werkstätten, Inklusionsbetriebe und Sozialunternehmen jeweils einnehmen, erklären wir im separaten Vergleichsratgeber ausführlicher.

Nicht jedes Unternehmen benötigt sofort ein umfassendes Audit-System. Ein schrittweiser Einstieg ist möglich, wenn Kriterien klar definiert, Lieferanten nachvollziehbar ausgewählt und Aussagen durch geeignete Nachweise gestützt werden.

Der Business Case: Was Unternehmen konkret gewinnen können

Soziale Beschaffung kann unternehmerisch sinnvoll sein, wenn Kriterien, Auswahl und erwartete Beiträge nachvollziehbar gestaltet werden.

Der Nutzen sozialer Beschaffung liegt nicht allein in der Außenwirkung. Im Vordergrund stehen zunächst bessere Entscheidungen und mehr Transparenz im Einkauf.

Mögliche Vorteile sind:

  • mehr Transparenz über soziale Risiken in Lieferketten und Produktgruppen,
  • die praktische Umsetzung interner Einkaufs- und Nachhaltigkeitsziele,
  • eine breitere und vielfältigere Lieferantenbasis,
  • die Erfüllung konkreter Anforderungen von Kunden oder Auftraggebern,
  • der Aufbau langfristiger Partnerschaften mit sozialen oder gemeinwohlorientierten Anbietern,
  • nachvollziehbare soziale Beiträge, sofern diese dokumentiert werden können,
  • gegebenenfalls ein finanzieller Effekt durch anrechenbare Werkstattaufträge.

Soziale Beschaffung kann außerdem Informationen für Nachhaltigkeitsstrategie und Berichterstattung liefern. Voraussetzung dafür ist, dass Auswahlkriterien, Nachweise und Ergebnisse belastbar dokumentiert sind.

Der Einkauf bei einem sozialen Anbieter allein ist noch kein ausreichender Wirkungsnachweis.

Werkstattaufträge als gesetzlich geregelter Sonderfall

Für ausgleichsabgabepflichtige Arbeitgeber kann ein Auftrag an eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen einen zusätzlichen finanziellen Effekt haben. Soziale Beschaffung sollte deshalb aber nicht in erster Linie als finanzieller Vorteil verstanden werden.

Nach § 223 SGB IX können 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrags auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden. Materialkosten zählen dabei nicht zum anrechenbaren Betrag.

Die Anrechnung ist an Voraussetzungen gebunden:

  • Der Auftrag muss von einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen ausgeführt werden.
  • Das Unternehmen muss grundsätzlich zur Zahlung der Ausgleichsabgabe verpflichtet sein.
  • Arbeitsleistungs- und Materialanteil müssen auf der Rechnung ordnungsgemäß ausgewiesen sein.
  • Die Anrechnung erfolgt im Rahmen der Anzeige zur Ausgleichsabgabe und nicht automatisch durch den Einkauf.
  • Bei Handelsware oder eingeschalteten Zwischenhändlern können weitere Anforderungen gelten.

Weitere Voraussetzungen, Fristen und Hinweise zur praktischen Anrechnung erläutert der Ratgeber Werkstattaufträge auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.

Diese Regelung gilt nicht automatisch für Aufträge an Inklusionsbetriebe, Sozialunternehmen oder andere gemeinwohlorientierte Organisationen. Sie können wichtige Partner sozialer Beschaffung sein, fallen aber nicht allein aufgrund ihres sozialen Ansatzes unter § 223 SGB IX.

So gehst du bei sozialer Beschaffung in der Praxis vor

Ein sinnvoller Einstieg beginnt oft mit einer einzelnen Produktgruppe und einem klaren Prüfprozess.

Soziale Beschaffung wird konkret, wenn sie an einer echten Beschaffungssituation ansetzt, zum Beispiel:

  • Ihr wählt für eine Produktgruppe einen neuen Lieferanten aus.
  • Ihr schreibt eine Produktgruppe neu aus oder überprüft bestehende Verträge.
  • Ihr erstellt einen Lieferantenfragebogen und wollt darin soziale Kriterien ergänzen.
  • Ihr prüft, ob ein Anbieter mit nachweisbarer inklusiver Beschäftigungsstruktur infrage kommt.
  • Ihr wollt eine Pilotbestellung starten, bevor ihr eine Produktgruppe grundlegend umstellt.

Viele Unternehmen können bei überschaubaren Produktgruppen starten, zum Beispiel bei Bürobedarf, Kaffee und Tee, Geschenken für Mitarbeitende oder Kunden, Textilien, Druckerzeugnissen, Verpackungsleistungen oder Werbemitteln.

Folgende Schritte helfen bei der Umsetzung:

  1. Eine geeignete Produktgruppe auswählen
    Beginne dort, wo ein regelmäßiger Bedarf besteht und ein Lieferantenwechsel oder eine Pilotbestellung realistisch ist.
  2. Soziale Risiken und gewünschte Beiträge bestimmen
    Prüfe, ob es vor allem um menschenrechtliche Risiken, Arbeitsbedingungen, Barrierefreiheit, inklusive Wertschöpfung oder die Einbindung sozialer Anbieter geht.
  3. Mindest- und Auswahlkriterien festlegen
    Definiere, welche Anforderungen zwingend erfüllt werden müssen und welche zusätzlichen Kriterien bei der Auswahl positiv berücksichtigt werden. Dabei hilft eine einfache Einteilung:
    • Mindestkriterium (Muss): Ohne dieses Kriterium kommt ein Anbieter nicht infrage.
    • Bewertungskriterium (Soll): Verbessert die Bewertung eines Angebots, ist aber nicht allein entscheidend.
    • Informationskriterium (Kann): Wird dokumentiert und beobachtet, fließt aber nicht direkt in die Entscheidung ein.
  4. Geeignete Nachweise bestimmen
    Dazu können Zertifikate, Anerkennungsbescheide, Eigenerklärungen, Lieferketteninformationen, Berichte oder vertragliche Vereinbarungen gehören.
  5. Lieferanten vergleichen
    Berücksichtige neben sozialen Kriterien weiterhin Qualität, Preis, Lieferfähigkeit, Kapazitäten und Service.
  6. Entscheidung und erwarteten Beitrag dokumentieren
    Halte fest, warum ein Anbieter ausgewählt wurde und welcher konkrete soziale Beitrag mit dem Auftrag verbunden sein soll.
  7. Kriterien und Zusammenarbeit überprüfen
    Prüfe regelmäßig, ob Nachweise aktuell sind, Vereinbarungen eingehalten werden und die Zusammenarbeit weiterhin zu deinen Zielen passt.

Wie ein Einstieg über eine einzelne Produktgruppe grundsätzlich funktionieren kann, zeigt die Zusammenarbeit der Stadt Lohr a.Main mit includo. Die Stadt führte Müllbeutel aus gesammeltem Kunststoff ein. Das Beispiel betrifft damit zunächst ein ökologisches Beschaffungskriterium und ist kein Beleg für soziale Beschaffung. Der zugrunde liegende Prozess lässt sich jedoch übertragen: mit einer klar abgegrenzten Produktgruppe starten, Kriterien festlegen, passende Anbieter prüfen und anschließend entscheiden, ob der Ansatz ausgeweitet werden soll.

„Nachhaltigkeit ist ein wichtiger Aspekt in unserer Beschaffungsordnung. Daher freuen wir uns sehr über die wegweisende Kooperation mit dem regionalen Startup includo.“
Dr. Mario Paul, Erster Bürgermeister von Lohr a.Main

Nicht jeder soziale Einkauf ist auf die Ausgleichsabgabe anrechenbar. Dafür kommt es auf die Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen und den ordnungsgemäßen Ausweis der Arbeitsleistung an.

Auch nicht anrechenbare Beschaffung kann soziale Ziele unterstützen, wenn Anbieter, Kriterien und erwartete Beiträge nachvollziehbar ausgewählt und dokumentiert werden. Eine konkrete Wirkung sollte dabei nicht allein aus einer Produktbezeichnung oder Anbietergruppe abgeleitet werden.

Wer sich gezielt mit der Auswahl und Zusammenarbeit mit Werkstätten befassen möchte, findet unter Produkte aus Werkstätten und sozialen Partnerbetrieben beschaffen weitere Hinweise zu Produkten, Anbietern und Beschaffungsprozessen.

Einen breiteren Überblick über das B2B-Sortiment bietet die Produktübersicht für Unternehmen.

Fazit: Soziale Beschaffung als praktischer Baustein im Einkauf

Soziale Beschaffung übersetzt Anforderungen und Werte in konkrete Einkaufsentscheidungen.

Soziale Beschaffung berücksichtigt neben klassischen Einkaufskriterien auch Anforderungen zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, fairem Handel, Inklusion und Barrierefreiheit. Sie kann außerdem die gezielte Zusammenarbeit mit Werkstätten, Inklusionsbetrieben, Sozialunternehmen und weiteren gemeinwohlorientierten Anbietern umfassen.

Die öffentliche Beschaffung liefert dafür zahlreiche Kriterien, Leitfäden und Praxisbeispiele. Für private Unternehmen ist sie ein Lernfeld, keine unmittelbare Rechtsvorlage.

Ein sinnvoller Einstieg erfordert keine sofortige Umstellung des gesamten Einkaufs. Eine einzelne Produktgruppe, klare Kriterien und eine gut dokumentierte Pilotbestellung können bereits zeigen, welche Anbieter und Prozesse zum Unternehmen passen.

Werkstätten für behinderte Menschen können dabei eine relevante Anbieterform sein. Entscheidend bleibt auch hier, welche konkrete Leistung mit dem Auftrag verbunden ist und welche Aussagen durch geeignete Nachweise gestützt werden können.

Weitere Orientierung zu sozialer Beschaffung und angrenzenden Themen findest du im includo Business-Ratgeber. Wenn du direkt Produkte für den Unternehmensbedarf suchst, findest du sie im includo B2B-Sortiment.

FAQ

Was bedeutet soziale Beschaffung für Unternehmen?

Soziale Beschaffung bedeutet, beim Einkauf neben Preis, Qualität und Versorgungssicherheit auch soziale Kriterien zu berücksichtigen. Dazu können Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, fairer Handel, Barrierefreiheit, Inklusion sowie die gezielte Auswahl bestimmter Anbieterstrukturen gehören.

Was ist Social Procurement?

Social Procurement ist die international gebräuchliche Bezeichnung für soziale Beschaffung. Gemeint ist die systematische Berücksichtigung sozialer Kriterien bei Bedarfsdefinition, Lieferantenauswahl, Produkt- oder Leistungsbewertung und Einkaufsentscheidung.

Welche sozialen Kriterien kann ich bei der Beschaffung berücksichtigen?

Typische Kriterienfelder sind Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, fairer Handel, Barrierefreiheit, Inklusion und Teilhabe sowie die Beschäftigungs- oder Anbieterstruktur. Welche Kriterien sinnvoll sind, hängt von Produktgruppe, Lieferkette, Beschaffungssituation und Unternehmenszielen ab.

Was beinhaltet sozial nachhaltige Beschaffung?

Sozial nachhaltige Beschaffung konzentriert sich auf die soziale Dimension von Nachhaltigkeit im Einkauf. Dazu gehören beispielsweise menschenwürdige Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, faire Handelsbeziehungen, Barrierefreiheit, Inklusion und soziale Teilhabe. Nachhaltige Beschaffung insgesamt ist breiter und berücksichtigt zusätzlich insbesondere ökologische Kriterien.

Welche Beispiele gibt es für soziale Beschaffung?

Ein Unternehmen kann zum Beispiel soziale Mindestanforderungen für Lieferanten definieren, Fair-Trade-Standards bei bestimmten Rohstoffen berücksichtigen, barrierefreie Produkte oder Dienstleistungen auswählen, Anbieter mit inklusiven Beschäftigungsstrukturen in die Lieferantenauswahl einbeziehen oder bei einer Produktgruppe zunächst eine Pilotbeschaffung mit klar dokumentierten sozialen Kriterien durchführen.

Welche Nachweise und Zertifizierungen sind bei sozialer Beschaffung relevant?

Je nach Kriterium können Zertifikate, Anerkennungsbescheide, Audits, Lieferketteninformationen, Eigenerklärungen, Berichte oder vertragliche Anforderungen relevant sein. Entscheidend ist ihre Aussagekraft: Eine Eigenerklärung ist beispielsweise keine unabhängige Prüfung, während ein Zertifikat nur die Anforderungen des jeweiligen Standards belegt und nicht automatisch eine umfassende soziale oder nachhaltige Wirkung des Produkts.

Wie hängen Menschenrechte und Lieferketten mit sozialer Beschaffung zusammen?

Unternehmen können soziale Risiken in Lieferketten berücksichtigen, etwa Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung oder mangelnden Arbeitsschutz. Dazu können Mindestanforderungen an Lieferanten, Lieferketteninformationen und geeignete Nachweise gehören. Die Vermeidung solcher Risiken ist jedoch nicht automatisch mit einer nachgewiesenen positiven sozialen Wirkung gleichzusetzen.

Was ist der Unterschied zwischen Mindestkriterium und Bewertungskriterium?

Ein Mindestkriterium muss erfüllt sein, damit ein Anbieter oder Angebot überhaupt infrage kommt. Ein Bewertungskriterium verbessert die Bewertung eines Angebots, ist aber nicht zwingend erforderlich. Ergänzend können Informationskriterien genutzt werden, die dokumentiert werden, ohne allein über die Auswahl zu entscheiden.

Welche Arten von Lieferanten können bei sozialer Beschaffung relevant sein?

Dazu können unter anderem Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und Sozialunternehmen gehören. Davon zu unterscheiden sind Standards und Zertifizierungen wie Fairtrade. Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung eines Anbieters, sondern welche konkrete Leistung, Beschäftigungsstruktur oder soziale Anforderung mit dem jeweiligen Auftrag verbunden ist.

Kann ich mit sozialer Beschaffung meine Ausgleichsabgabe senken?

Nicht soziale Beschaffung allgemein, sondern bestimmte Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen können unter den Voraussetzungen des § 223 SGB IX teilweise auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden. Weitere Details findest du im Ratgeber Ausgleichsabgabe senken durch Werkstattaufträge.

Wie starte ich mit sozialer Beschaffung?

Ein guter Einstieg ist eine klar abgegrenzte Produktgruppe mit regelmäßigem Bedarf. Anschließend definierst du soziale Risiken und Ziele, legst Muss-, Soll- und gegebenenfalls Informationskriterien fest, bestimmst passende Nachweise, vergleichst Anbieter und dokumentierst die Entscheidung. Nach einer Pilotbeschaffung kannst du prüfen, ob sich der Ansatz auf weitere Produktgruppen übertragen lässt.

Quellen zum Artikel

  1. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Nachhaltige öffentliche Beschaffung
    https://www.bmz.de/de/themen/nachhaltige-oeffentliche-beschaffung
  2. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Lieferketten und Wertschöpfungsketten
    https://www.bmz.de/de/themen/lieferketten
  3. Statistisches Bundesamt: Vergabestatistik – Methodik und Ergebnisse
    https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentliche-Finanzen/Vergabestatistik/_inhalt.html
  4. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Vergabestatistik – Bericht für das Gesamtjahr 2024, veröffentlicht 19.08.2026
    https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/vergabestatistik-gesamtjahr-2024.html
  5. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Öffentliche Aufträge und Vergabe
    https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/oeffentliche-auftraege-und-vergabe.html
  6. Europäische Kommission: Buying Social – A Guide to Taking Account of Social Considerations in Public Procurement
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52021XC0618(01)
  7. Europäische Kommission / Public Buyers Community: Social Procurement Good Practice Library, 06.02.2026
    https://public-buyers-community.ec.europa.eu/communities/social-procurement/resources/good-practice-library
  8. Public Buyers Community: Social Procurement Resources / Interim Position Paper, 18.05.2026
    https://public-buyers-community.ec.europa.eu/group/15/resources?field_theme_target_id%5B%5D=2
  9. Vergabe.NRW und Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung: Fachtag „Barrierefrei und inklusiv beschaffen“, 2026
    https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/einladung-zum-digitalen-fachtag-der-kompetenzstelle-fuer-nachhaltige-beschaffung-knb
  10. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Vergabebeschleunigungsgesetz tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft
    https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/05/20260508-bundesrat-stimmt-vereinfachung-und-beschleunigung-der-oeffentlichen-beschaffung-zu.html
  11. Gesetze im Internet: § 223 SGB IX – Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__223.html

Redaktionsstand der rechtlichen und fachlichen Angaben: 08. September 2026. Der Artikel bietet eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.

Die im Artikel verwendeten Bilder wurden mithilfe generativer KI erstellt.

Kommentare

Keine Beiträge gefunden.

Rezension verfassen