Die Sozialwirtschaft gewinnt in Europa politisch und wirtschaftlich an Bedeutung. Für Unternehmen entstehen dadurch neue Möglichkeiten, soziale Verantwortung mit professioneller Beschaffung zu verbinden. Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und Sozialunternehmen können dabei wertvolle Partner sein. Doch welche Entwicklungen sind wirklich relevant und worauf sollten Unternehmen bei der Zusammenarbeit achten?
In diesem Beitrag erfährst du:
Die Sozialwirtschaft ist in Europa kein Randthema, sondern ein eigenständiger Wirtschaftssektor.
Die Sozialwirtschaft umfasst Sozialunternehmen, Genossenschaften, Vereine und weitere Organisationsformen, deren gemeinsames Ziel gesellschaftlicher Nutzen statt reiner Gewinnmaximierung ist.
Eine neuere EU-weite Bestandsaufnahme des Social Economy Gateway erfasst mehr als 4,3 Millionen Organisationen und mindestens 11,5 Millionen Arbeitsplätze in den 27 Mitgliedstaaten. Frühere, weiterhin vielfach zitierte Schätzungen gingen von rund 2,8 Millionen Organisationen und 13,6 Millionen Beschäftigten aus.
Die Werte beruhen auf unterschiedlichen Definitionen und Erfassungsmethoden. Der Unterschied lässt sich deshalb nicht einfach als Wachstum des Sektors lesen, sondern zeigt vor allem, wie stark die jeweilige Zählweise das Ergebnis beeinflusst.
Für Unternehmen ist entscheidend: Die Sozialwirtschaft bildet einen eigenständigen Wirtschaftssektor mit eigenen Anbietern, Produkten, Dienstleistungen und Lieferketten. Allerdings ist nicht jede statistisch erfasste Organisation automatisch ein geeigneter Lieferant für Unternehmen.
Wenn du verstehen willst, was Inklusion im Unternehmenskontext konkret bedeutet, findest du im Ratgeber Was ist Inklusion? einen weiterführenden Einstieg.
Die EU stärkt die Sozialwirtschaft nicht punktuell, sondern im Rahmen einer langfristigen politischen Strategie.
Der Social Economy Action Plan wird von der Europäischen Kommission seit 2021 umgesetzt und wurde 2026 in einem Mid-term Review überprüft. Für den Zeitraum von 2021 bis 2027 wurden laut Kommission rund 1,6 Milliarden Euro an Zuschüssen und Finanzinstrumenten für die Sozialwirtschaft mobilisiert.
Zusätzlich sollen über InvestEU voraussichtlich 11,7 Milliarden Euro für Sozialunternehmen und Mikrofinanzierung mobilisiert werden. Dabei handelt es sich um einen Erwartungswert und nicht um eine bereits vollständig ausgezahlte oder ausschließlich für einzelne Organisationen reservierte Summe.
21 Mitgliedstaaten haben Strategien für die Sozialwirtschaft entwickelt, zwölf haben entsprechende Gesetze eingeführt oder reformiert. Diese Entwicklung ist Teil einer längerfristigen politischen Stärkung des Sektors auf europäischer und nationaler Ebene.
Wer heute mit Anbietern aus der Sozialwirtschaft zusammenarbeitet, orientiert sich damit an einer Entwicklung, die die Europäische Kommission seit mehreren Jahren gezielt unterstützt.
Die Sozialwirtschaft ist in Europa gesellschaftlich breit verankert und für Unternehmen zunehmend sichtbar.
Die Hälfte der Europäerinnen und Europäer hatte in den fünf Jahren vor der Befragung Kontakt zu Organisationen der Sozialwirtschaft. 75 Prozent halten die Sozialwirtschaft für das gesellschaftliche Wohlergehen ihres Landes für wichtig.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Sozialwirtschaft in Europa gesellschaftlich breit verankert ist und für viele Menschen eine sichtbare Rolle spielt.
Trotzdem bestehen strukturelle Hürden. Viele Organisationen haben weiterhin ungleichen Zugang zu Unterstützung, Märkten und Finanzierung. Die Rahmenbedingungen unterscheiden sich zwischen Ländern, Sektoren und Organisationsgrößen.
Der EU-Aktionsplan und begleitende Empfehlungen zielen unter anderem auf eine bessere Berücksichtigung sozialer Kriterien in der öffentlichen Beschaffung. Für privatwirtschaftliche Unternehmen ergibt sich daraus keine allgemeine Pflicht zur sozialen Beschaffung. Hier bleibt sie grundsätzlich eine freiwillige unternehmerische Entscheidung.
Für deutsche Unternehmen kommt die Nachhaltigkeitsberichterstattung hinzu, allerdings mit einem seit 2026 deutlich veränderten europäischen Rechtsrahmen. Die 2026 beschlossene Änderung der Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, schränkt ihren Anwendungsbereich erheblich ein. Nach den neuen europäischen Schwellenwerten betrifft die Berichtspflicht grundsätzlich Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Die Umsetzung der geänderten Richtlinie in nationales Recht ist gesondert zu beachten.
Am 3. Juli 2026 hat die Europäische Kommission außerdem überarbeitete European Sustainability Reporting Standards, kurz ESRS, angenommen. Sie sollen die verpflichtenden Datenpunkte deutlich reduzieren. Zum Redaktionsstand vom 27. Juli 2026 befanden sich die Rechtsakte noch im europäischen Kontroll- und Inkraftsetzungsverfahren.
Für Unternehmen, die weiterhin in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, können soziale Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Beschäftigte in der Wertschöpfungskette wesentlich und berichtsrelevant sein. Eine Berichtspflicht entsteht aber nicht allein dadurch, dass ein Unternehmen Geschäftsbeziehungen zu sozialwirtschaftlichen Organisationen unterhält. Entscheidend bleiben der gesetzliche Anwendungsbereich und die Wesentlichkeitsbewertung.
Kleinere Unternehmen außerhalb des CSRD-Anwendungsbereichs können dennoch von größeren Kunden oder Finanzinstituten nach Nachhaltigkeitsinformationen gefragt werden. Dafür hat die Kommission 2026 auch einen freiwilligen Berichtsstandard für kleinere Unternehmen vorgesehen. Eine Pflicht, bei Organisationen der Sozialwirtschaft zu beschaffen, folgt weder aus der CSRD noch aus den ESRS.
Soziale Beschaffung verbindet professionellen Einkauf mit gesellschaftlicher Verantwortung.
Auf europäischer Ebene bewertet die Kommission die Sozialwirtschaft als wichtigen Beitrag zu Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit sowie als eine Säule der europäischen Resilienz. Das ist zunächst eine gesamtwirtschaftliche Einschätzung.
Für einzelne Unternehmen kann soziale Beschaffung unterschiedliche Mehrwerte schaffen. Sie kann dabei helfen, soziale Nachhaltigkeitsziele mit konkreten Einkaufsentscheidungen zu verbinden, neue Lieferantenbeziehungen aufzubauen und gesellschaftliche Teilhabe durch verlässliche Aufträge zu unterstützen.
Gerade bei der Zusammenarbeit mit Werkstätten für behinderte Menschen geht es nicht ausschließlich um das fertige Produkt. Aufträge können auch dazu beitragen, abwechslungsreiche Tätigkeiten, berufliche Bildung, persönliche Entwicklung und Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Wie bei jeder Lieferantenbeziehung sollten Unternehmen zugleich sorgfältig prüfen, ob das konkrete Angebot zu ihren Anforderungen passt. Wichtige Kriterien sind:
Soziale Beschaffung kann zu den sozialen Zielen eines Unternehmens beitragen. Sofern die Ergebnisse materiell relevant und belastbar dokumentiert sind, können sie auch in die Nachhaltigkeitsstrategie und Berichterstattung einfließen. Ein automatischer Zugang zu Förderprogrammen oder ein garantierter regulatorischer Vorteil lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.
Bei Aufträgen an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil der Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden. Welche Voraussetzungen und Nachweise dabei gelten, erklärt der Ratgeber Ausgleichsabgabe senken. Eine individuelle rechtliche und rechnerische Prüfung kann erforderlich sein.
Die Sozialwirtschaft ist breiter, als viele Unternehmen zunächst vermuten.
Zur Sozialwirtschaft zählen nach dem europäischen Verständnis unter anderem Sozialunternehmen, Genossenschaften, gemeinnützige Vereine, Stiftungen und weitere gemeinwohlorientierte Organisationsformen. Das Spektrum reicht von Handwerks- und Produktionsbetrieben bis zu Dienstleistungs-, Bildungs-, Pflege- und Beratungsangeboten.
Im deutschen Kontext können dazu auch Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe gehören. Beide können Teil professioneller Lieferketten sein und hochwertige Produkte oder Dienstleistungen für Unternehmen anbieten. Die Organisationsformen unterscheiden sich jedoch in ihrer rechtlichen Grundlage, ihrer Struktur und dem Status der dort tätigen Menschen.
Inklusionsbetriebe beschäftigen Menschen mit und ohne Behinderung unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Werkstätten richten sich dagegen an Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Diese unterschiedlichen Angebote sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Sie können verschiedene, gleichermaßen wertzuschätzende Wege zu beruflicher Teilhabe darstellen und auf unterschiedliche persönliche Bedürfnisse, Fähigkeiten und Lebenssituationen eingehen.
Werkstätten sind für viele Menschen weit mehr als ein Arbeitsplatz.
Werkstätten für behinderte Menschen sind ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept beruflicher Inklusion. Sie ermöglichen Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben, die unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes derzeit nicht oder noch nicht arbeiten können.
Dabei geht ihre Aufgabe deutlich über die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes hinaus. Werkstätten verbinden Arbeit mit beruflicher Bildung, individueller Förderung sowie pädagogischer, pflegerischer oder therapeutischer Unterstützung. Die Angebote können an die persönlichen Fähigkeiten, das individuelle Arbeitstempo und den jeweiligen Unterstützungsbedarf angepasst werden.
Für viele Beschäftigte sind Werkstätten deshalb besondere Orte. Sie geben Sicherheit, Struktur und Verlässlichkeit. Sie ermöglichen soziale Kontakte, Freundschaften, Zugehörigkeit und das Gefühl, mit der eigenen Arbeit einen sinnvollen Beitrag zu leisten.
Auch der geringere Leistungsdruck kann für Menschen wichtig sein, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt belastende Erfahrungen gemacht haben oder dort nicht die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Im Arbeitsbereich einer Werkstatt besteht in der Regel keine mit einem regulären Arbeitsverhältnis vergleichbare Leistungsverpflichtung. Zugleich verfügen die Beschäftigten über Schutzrechte, etwa in Bezug auf Urlaub, Mutterschutz oder Teilzeit.
Die Beschäftigung in einer Werkstatt ist grundsätzlich freiwillig. Viele Menschen entscheiden sich bewusst für diesen Weg, weil sie sich dort angenommen, unterstützt und wertgeschätzt fühlen. Andere möchten sich weiterentwickeln, ein Praktikum absolvieren, auf einem Außenarbeitsplatz tätig sein oder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln.
Beide Perspektiven verdienen Anerkennung. Inklusion bedeutet nicht, für alle Menschen denselben Weg vorzuschreiben. Entscheidend ist, dass Menschen mit Behinderung echte Wahlmöglichkeiten erhalten und eine Form der Teilhabe finden können, die zu ihren individuellen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Wünschen passt.
Die Kampagne Werkstatt ist mehr macht diese Perspektiven sichtbar. Dort berichten Werkstattbeschäftigte und weitere Beteiligte unter anderem über Akzeptanz, Freundschaften, Sicherheit, persönliche Entwicklung und die Bedeutung der Werkstatt als Mittelpunkt ihres Alltags.
Für Unternehmen bedeutet das: Aufträge an Werkstätten können nicht nur wirtschaftliche Tätigkeiten sichern. Sie können dazu beitragen, vielfältige Arbeitsangebote, berufliche Bildung und gesellschaftliche Anerkennung zu ermöglichen. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit begegnet den Beschäftigten dabei nicht als Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe, sondern als Menschen, die mit ihren Fähigkeiten und ihrer Arbeit einen konkreten Beitrag zur Wertschöpfung leisten.
Die besondere Bedeutung von Werkstätten anzuerkennen und ihre Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln, ist kein Widerspruch.
Werkstätten leisten einen wichtigen Beitrag zu Arbeit, Bildung, persönlicher Entwicklung und gesellschaftlicher Teilhabe. Gleichzeitig werden einzelne Aspekte des Werkstattsystems gesellschaftlich und politisch diskutiert. Dazu zählen insbesondere die Höhe und Struktur des Werkstattentgelts, die verfügbaren Wahlmöglichkeiten sowie die Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Werkstattbeschäftigte erhielten 2024 nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen durchschnittlich 233 Euro Werkstattentgelt pro Monat. Menschen im Arbeitsbereich stehen regelmäßig in einem arbeitnehmerähnlichen und nicht in einem regulären Arbeitsverhältnis. Deshalb gilt für das Werkstattentgelt nicht ohne Weiteres der gesetzliche Mindestlohn.
Die Höhe des Entgelts wird auch von Werkstattbeschäftigten selbst kritisch beurteilt. Staatliche Leistungen wie Grundsicherung oder Erwerbsminderungsrente können abhängig von der persönlichen Situation ergänzend hinzukommen. Das Zusammenspiel der verschiedenen Leistungen ist jedoch komplex und wird von Betroffenen teilweise als schwer nachvollziehbar empfunden.
Eine wichtige Grundlage für die weitere Diskussion bildet die 2023 im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlichte Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem. Sie untersucht außerdem, wie Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden können.
Auch bei diesen Übergängen ist eine differenzierte Betrachtung wichtig. Werkstätten sollen Entwicklung ermöglichen und geeignete Beschäftigte auf ihrem Weg zum allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Gleichzeitig ist ein solcher Wechsel nicht für jeden Menschen das passende oder gewünschte Ziel.
Viele Werkstattbeschäftigte schätzen ihren Arbeitsplatz und möchten dort bleiben. Andere wünschen sich eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, finden aber nicht immer geeignete, barrierefreie und dauerhaft unterstützte Angebote. Verantwortung für gelingende Übergänge liegt deshalb nicht allein bei den Werkstätten. Auch Unternehmen, Politik, Leistungsträger und Gesellschaft müssen passende Möglichkeiten schaffen.
Außenarbeitsplätze, Praktika, ausgelagerte Arbeitsgruppen und Kooperationen mit Unternehmen können zusätzliche Wege eröffnen. Sie verbinden die Unterstützung durch eine Werkstatt mit Tätigkeiten in regulären Betrieben und können Beschäftigten ermöglichen, unterschiedliche Arbeitsumgebungen kennenzulernen.
Aufträge an Werkstätten ersetzen weder notwendige Reformen noch zusätzliche inklusive Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie können aber einen eigenständigen und wertvollen Beitrag leisten, indem sie Arbeit, Qualifizierung und Teilhabe dort stärken, wo diese konkret stattfinden.
Wer sich praktisch mit der Beschaffung bei Werkstätten befassen möchte, findet im Ratgeber Produkte aus Werkstätten kaufen eine Einordnung zu Anbietern, Produkten, Qualitätsprüfung und Beschaffungsprozess.
Eine verantwortungsvolle Haltung erkennt daher beides an: Werkstätten sind für viele Menschen wertvolle und bewusst gewählte Orte der Arbeit und Gemeinschaft. Gleichzeitig müssen ihre Angebote, Wahlmöglichkeiten und finanziellen Rahmenbedingungen im Interesse der Beschäftigten kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Soziale Beschaffung muss nicht groß starten, sondern sinnvoll und partnerschaftlich.
Die europäische Sozialwirtschaft umfasst Millionen Organisationen. Ein Teil davon bietet Produkte und Dienstleistungen an, die auch für betriebliche Beschaffungsprozesse geeignet sein können.
Ein guter Einstieg ist oft kleiner als gedacht: einzelne Produktgruppen prüfen, einen zusätzlichen Lieferanten kennenlernen oder zunächst eine Pilotbestellung aufgeben. Soziale Beschaffung lässt sich schrittweise und professionell in bestehende Einkaufsprozesse integrieren.
Unternehmen können beispielsweise bei Bürobedarf, Werbeartikeln, Geschenkprodukten, Lebensmitteln, Verpackungsarbeiten oder weiteren Dienstleistungen prüfen, ob passende Angebote von Werkstätten, Inklusionsbetrieben oder Sozialunternehmen verfügbar sind.
Bei der Auswahl sollte nicht nur der soziale Hintergrund eines Anbieters betrachtet werden. Eine langfristig tragfähige Zusammenarbeit verbindet soziale Wirkung mit verlässlicher Qualität, fairer Kommunikation, realistischen Liefermengen und einem wertschätzenden Umgang auf Augenhöhe.
Besonders hilfreich ist es, frühzeitig mit dem Anbieter über Anforderungen, Kapazitäten und mögliche Anpassungen zu sprechen. Werkstätten verfügen häufig über vielfältige Tätigkeitsfelder und können gemeinsam mit Unternehmen passende Produktions- oder Dienstleistungsprozesse entwickeln.
Einen Überblick über Grundlagen, rechtliche Fragen und praktische Beschaffungsthemen bietet der includo Business-Ratgeber zu sozialer Beschaffung und nachhaltigem Einkauf.
Soziale Beschaffung kann professionelle Lieferketten mit konkreter gesellschaftlicher Teilhabe verbinden.
Mit Strategien in 21 Mitgliedstaaten, europäischen Finanzierungsprogrammen und einer breiten gesellschaftlichen Verankerung gewinnt die Sozialwirtschaft auch für Unternehmen an Sichtbarkeit.
Werkstätten für behinderte Menschen nehmen darin eine besondere Rolle ein. Sie ermöglichen vielen Menschen Arbeit, Bildung, persönliche Entwicklung, Sicherheit und Gemeinschaft. Für manche Beschäftigte sind sie eine Station auf dem Weg zu anderen Arbeitsformen. Für andere sind sie dauerhaft der Ort, an dem sie sich wohlfühlen, ihre Fähigkeiten einbringen und sinnvolle Teilhabe erleben.
Diese Wege sollten nicht hierarchisch bewertet oder gegeneinander ausgespielt werden. Inklusion kann auf unterschiedliche Weise gelingen. Entscheidend sind Wahlmöglichkeiten, Wertschätzung und Angebote, die den individuellen Bedürfnissen der Menschen gerecht werden.
Das bedeutet weder, dass jedes Unternehmen sozial beschaffen muss, noch dass daraus automatisch wirtschaftliche oder regulatorische Vorteile entstehen. Es bedeutet aber, dass sich ein differenzierter Blick auf Anbieter, Leistungen und mögliche Beschaffungsfelder zunehmend lohnt.
Wer mit Werkstätten, Inklusionsbetrieben oder Sozialunternehmen zusammenarbeitet, kann Teilhabe durch konkrete und verlässliche Geschäftsbeziehungen unterstützen. Eine solche Zusammenarbeit ist besonders wirkungsvoll, wenn sie nicht als einmalige symbolische Maßnahme, sondern als professionelle Partnerschaft auf Augenhöhe verstanden wird.
Die Sozialwirtschaft umfasst Organisationen, deren primäres Ziel ein gesellschaftlicher oder gemeinwohlorientierter Nutzen ist. Dazu gehören unter anderem Sozialunternehmen, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen. Eine aktuelle EU-weite Bestandsaufnahme erfasst mehr als 4,3 Millionen Organisationen und mindestens 11,5 Millionen Arbeitsplätze. Ältere Schätzungen nennen 2,8 Millionen Organisationen und 13,6 Millionen Beschäftigte. Die Werte beruhen auf unterschiedlichen Definitionen und Erfassungsmethoden.
Die Sozialwirtschaft bietet Unternehmen zusätzliche Lieferanten, Produkte und Dienstleistungen und wird auf europäischer Ebene politisch unterstützt. Soziale Beschaffung kann unternehmerische Nachhaltigkeitsziele mit konkreten Einkaufsentscheidungen verbinden und gesellschaftliche Teilhabe durch verlässliche Aufträge unterstützen. Eine direkte Pflicht zur Beschaffung bei sozialwirtschaftlichen Organisationen folgt daraus nicht.
Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie richten sich an Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig sein können. Werkstätten bieten neben Arbeit unter anderem berufliche Bildung, individuelle Förderung sowie je nach Bedarf pädagogische, pflegerische oder therapeutische Unterstützung.
Werkstätten sind für viele Beschäftigte weit mehr als ein Arbeitsplatz. Sie können Sicherheit, Tagesstruktur, soziale Kontakte, Freundschaften und sinnvolle Tätigkeiten bieten. Die Arbeit und die begleitenden Angebote lassen sich stärker an individuelle Fähigkeiten, das persönliche Arbeitstempo und den jeweiligen Unterstützungsbedarf anpassen. Viele Menschen fühlen sich dort angenommen und wertgeschätzt.
Ja. Die Beschäftigung in einer Werkstatt ist grundsätzlich freiwillig. Menschen mit Behinderung verfügen im Rahmen der Teilhabeleistungen über ein Wunsch- und Wahlrecht. In der Praxis sind passende Alternativen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt allerdings nicht immer in ausreichendem Umfang vorhanden. Deshalb ist es wichtig, sowohl Werkstätten zu stärken als auch weitere barrierefreie und unterstützte Arbeitsmöglichkeiten auszubauen.
Werkstätten haben unter anderem den Auftrag, die Fähigkeiten ihrer Beschäftigten zu entwickeln und geeignete Übergänge zu unterstützen. Dafür können Praktika, Außenarbeitsplätze, ausgelagerte Arbeitsgruppen oder Kooperationen mit Unternehmen genutzt werden. Übergänge gelingen bislang dennoch vergleichsweise selten. Dafür sind nicht allein die Werkstätten verantwortlich. Auch Unternehmen und der allgemeine Arbeitsmarkt müssen geeignete, barrierefreie und dauerhaft unterstützte Stellen anbieten.
Menschen im Arbeitsbereich einer Werkstatt stehen regelmäßig in einem arbeitnehmerähnlichen und nicht in einem regulären Arbeitsverhältnis. Sie erhalten ein Werkstattentgelt, das durch weitere staatliche Leistungen ergänzt werden kann. Die Höhe und Komplexität dieses Systems werden auch von Werkstattbeschäftigten und ihren Interessenvertretungen kritisiert. Eine Reform des Entgeltsystems wird deshalb politisch diskutiert. Diese notwendige Diskussion stellt die wichtige Rolle der Werkstätten für Arbeit und Teilhabe nicht grundsätzlich infrage.
Ein möglicher Einstieg ist eine Pilotbestellung, die Prüfung eines zusätzlichen Lieferanten oder die schrittweise Umstellung einer einzelnen Produktgruppe. Vor einer Beauftragung sollten unter anderem Qualität, Preis, Lieferfähigkeit, Nachweise und der konkrete soziale Wertschöpfungsanteil geprüft werden. Besonders tragfähig sind langfristige Partnerschaften, die Werkstätten und ihre Beschäftigten als professionelle Akteure der Wertschöpfung anerkennen.
Redaktionsstand der rechtlichen und politischen Angaben: 27. Juli 2026. Der Artikel bietet eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.
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