Inklusion am Arbeitsmarkt: Aktuelle Zahlen zu Menschen mit Schwerbehinderung

25.05.2026
von Werkstudentinnen

  • 2024 waren rund 1,14 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung bei beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern beschäftigt – 1,5 Prozent mehr als im Vorjahr.
  • Gleichzeitig lag ihre Erwerbstätigenquote mit 50,9 Prozent deutlich unter der Quote der Gesamtbevölkerung von 77,2 Prozent.
  • 2025 waren rund 185.000 schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen arbeitslos gemeldet – das dritte Jahr in Folge mit steigender Zahl.

Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen zwei Entwicklungen gleichzeitig: Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wächst. Trotzdem bleiben Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit und die Chancen auf einen Übergang aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung deutlich ungünstiger als im Durchschnitt. Gleichzeitig sind viele arbeitslose schwerbehinderte Menschen formal gut qualifiziert. Genau diese Gleichzeitigkeit von Fortschritt und fortbestehender Teilhabelücke prägt die aktuelle Arbeitsmarktlage.

Die wichtigsten Kennzahlen auf einen Blick

Kennzahl Aktueller Wert Vergleich
Beschäftigte mit Schwerbehinderung rund 1,14 Millionen im Jahr 2024 +1,5 % gegenüber dem Vorjahr; Beschäftigung insgesamt: +0,4 %
Erwerbstätigenquote 50,9 % Gesamtbevölkerung: 77,2 %
Arbeitslose mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung rund 185.000 im Jahr 2025 +5,4 % gegenüber dem Vorjahr; drittes Jahr in Folge gestiegen
Arbeitslosenquote 12,0 % eingeschränkt berechnete Referenzquote: 7,6 %
Berufs- oder Hochschulabschluss bei Arbeitslosen 52 % alle Arbeitslosen: 45 %
Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung 2,8 % nicht schwerbehinderte Arbeitslose: 6,2 %

Datenstand: Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen 2025 sowie Presseinformation vom 22. Juli 2026.

In diesem Beitrag erfährst du:

Beschäftigung steigt: 1,14 Millionen Beschäftigte

2024 waren rund 1,14 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung bei beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern beschäftigt. Das entspricht einem Zuwachs von 1,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Beschäftigung insgesamt wuchs im selben Zeitraum um 0,4 Prozent (Bundesagentur für Arbeit, 2026).

Das ist zunächst ein positiver Befund. Die absolute Zahl der Beschäftigten beantwortet jedoch noch nicht, wie stark Menschen mit Schwerbehinderung insgesamt am Erwerbsleben teilhaben. Dafür ist die Erwerbstätigenquote entscheidend.

Erwerbstätigkeit bleibt deutlich niedriger

Die Erwerbstätigenquote von Menschen mit Schwerbehinderung lag 2024 bei 50,9 Prozent. Für die Gesamtbevölkerung nennt die Bundesagentur für Arbeit 77,2 Prozent (Bundesagentur für Arbeit, 2026).

Beschäftigungswachstum und Teilhabe am Erwerbsleben erzählen damit unterschiedliche Teile derselben Geschichte: Mehr Menschen mit Schwerbehinderung sind beschäftigt, gleichzeitig bleibt die Erwerbstätigenquote deutlich niedriger als in der Gesamtbevölkerung.

185.000 Menschen waren 2025 arbeitslos

2025 waren laut Bundesagentur für Arbeit rund 185.000 Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung arbeitslos gemeldet. Das waren rund 9.000 beziehungsweise 5,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Arbeitslosigkeit stieg damit das dritte Jahr in Folge (Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen 2025).

Zusammen mit der höheren Arbeitslosenquote, der niedrigeren Erwerbstätigenquote und den geringeren Übergangschancen in Beschäftigung zeigt das, dass weiterhin deutliche Unterschiede bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt bestehen.

Warum 12,0 % und 7,6 % methodisch erklärt werden müssen

Die 7,6 Prozent sind nicht die reguläre allgemeine deutsche Arbeitslosenquote, sondern eine für diesen Vergleich verwendete Referenzquote auf eingeschränkter Bezugsbasis.

Die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen lag 2025 bei 12,0 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit stellt ihr für den Vergleich einen Wert von 7,6 Prozent gegenüber (Bundesagentur für Arbeit, 2026).

Für diese Statistik wird eine eingeschränkte Bezugsgröße verwendet. Sie umfasst sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamte und Arbeitslose. Deshalb sollte die 7,6-Prozent-Referenzquote nicht mit der üblicherweise veröffentlichten allgemeinen deutschen Arbeitslosenquote verwechselt werden.

Der methodisch passende Vergleich bleibt trotzdem eindeutig: Die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen liegt mit 12,0 Prozent deutlich über dem entsprechenden Referenzwert von 7,6 Prozent.

Viele arbeitslose schwerbehinderte Menschen sind gut qualifiziert

52 Prozent der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen verfügten 2025 über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss. Bei allen Arbeitslosen lag dieser Anteil bei 45 Prozent (Bundesagentur für Arbeit, 2026).

Formale Qualifikation allein erklärt die schlechteren Beschäftigungschancen daher nicht. Das bedeutet weder, dass Qualifikation keine Rolle spielt, noch dass alle arbeitslosen schwerbehinderten Menschen hochqualifiziert sind. Die Daten legen vielmehr nahe, dass neben formaler Qualifikation weitere Faktoren relevant sind. Dazu können beispielsweise Barrieren in Bewerbungsprozessen, Arbeitsbedingungen oder fehlende betriebliche Erfahrung mit inklusiver Beschäftigung gehören.

Der Übergang aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung gelingt deutlich seltener

2025 lag die sogenannte Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung bei schwerbehinderten Menschen bei 2,8 Prozent. Bei nicht schwerbehinderten Arbeitslosen betrug sie 6,2 Prozent (Bundesagentur für Arbeit, 2026).

Die BA versteht darunter hier den Übergang aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich Selbständigkeit sowie betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung. Der Befund zeigt, dass der Übergang aus Arbeitslosigkeit zurück in Beschäftigung für schwerbehinderte Menschen deutlich seltener gelingt.

Wie Arbeitgeber ihre Beschäftigungspflicht erfüllen

Private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen grundsätzlich wenigstens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Für kleinere beschäftigungspflichtige Arbeitgeber gelten gesetzliche Sonderregelungen (§ 154 SGB IX).

2024 erfüllten 39 Prozent der rund 181.000 anzeigepflichtigen Arbeitgeber ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht vollständig. Weitere 36 Prozent erfüllten sie teilweise. Rund ein Viertel besetzte keinen Pflichtarbeitsplatz (Bundesagentur für Arbeit, 2026).

Dass rund ein Viertel der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber keinen Pflichtarbeitsplatz besetzt, zeigt zugleich, dass die gesetzlich vorgesehene Beschäftigung schwerbehinderter Menschen noch nicht flächendeckend umgesetzt wird.

Wird die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Beschäftigter nicht erreicht, fällt für unbesetzte Pflichtarbeitsplätze eine Ausgleichsabgabe an. Die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt die Beschäftigungspflicht ausdrücklich nicht auf (§ 160 SGB IX).

Daneben können Arbeitgeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen auf die Ausgleichsabgabe anrechnen. Nach § 223 SGB IX können 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrags angerechnet werden. Diese Anrechnung ersetzt die Beschäftigungspflicht nicht. Voraussetzungen und praktische Anwendung erklärt der Ratgeber Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe im Detail.

Den allgemeinen rechtlichen und gesellschaftlichen Kontext findest du außerdem im Grundlagenartikel Inklusion in Deutschland: Geschichte, Recht und Praxis.

Was Unternehmen aus den Zahlen ableiten können

Die Daten liefern keine vollständige Erklärung dafür, warum die Beschäftigungschancen schwerbehinderter Menschen schlechter sind. Sie zeigen aber Bereiche, die Unternehmen für die eigene Beschäftigungspraxis prüfen können.

Da die Qualifikationsdaten die schlechteren Beschäftigungschancen nicht allein erklären, lohnt sich unter anderem ein Blick auf Recruiting- und Bewerbungsprozesse: Wo entstehen vermeidbare Barrieren? Die deutlich niedrigere Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit zeigt außerdem, dass der Übergang zurück in Beschäftigung ein wichtiger Ansatzpunkt bleibt.

Wie Unternehmen diese Fragen praktisch bearbeiten können, von Recruiting und Arbeitsplatzgestaltung bis zu Barrierefreiheit und Zusammenarbeit, zeigt der Ratgeber Inklusion am Arbeitsplatz praktisch umsetzen.

Für Arbeitgeber gibt es zudem Beratungs- und Förderangebote, etwa über die Bundesagentur für Arbeit. Welche Unterstützung im konkreten Fall infrage kommt, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab und sollte mit den zuständigen Stellen geprüft werden.

Soziale Beschaffung ist ein separates Handlungsfeld. Unternehmen können dabei beispielsweise soziale Kriterien oder bestimmte Anbieter- und Beschäftigungsstrukturen in Einkaufsentscheidungen berücksichtigen. Sie ersetzt jedoch keine inklusive Beschäftigung im eigenen Unternehmen. Wie soziale Kriterien im Einkauf eingeordnet und geprüft werden können, erklärt der Ratgeber Soziale Beschaffung: Kriterien und Praxis im Einkauf.

Verschiedene Wege der Teilhabe richtig einordnen

Entscheidend ist keine Hierarchie der Wege, sondern mehr Wahlmöglichkeiten, Zugänglichkeit und Mitbestimmung.

Inklusion am Arbeitsmarkt braucht unterschiedliche Zugänge und mehr echte Wahlmöglichkeiten. Der allgemeine Arbeitsmarkt sollte für deutlich mehr Menschen mit Behinderung zugänglich sein und passende Beschäftigungsmöglichkeiten bieten. Gleichzeitig können Inklusionsbetriebe, Werkstätten für behinderte Menschen und andere Unterstützungs- und Beschäftigungsangebote je nach Person unterschiedliche Funktionen erfüllen. Entscheidend ist, dass Menschen ihre Möglichkeiten kennen, Übergänge offenstehen und sie an Entscheidungen über ihren eigenen beruflichen Weg beteiligt sind.

Entscheidend ist deshalb nicht, einen Weg pauschal gegen den anderen auszuspielen. Wichtig sind mehr Wahlmöglichkeiten, faire Übergänge zwischen unterschiedlichen Angeboten, bessere Chancen auf Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt sowie Teilhabe und Mitbestimmung bei dem beruflichen Weg, der zur jeweiligen Person und ihrer Situation passt.

Wie sich Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und Sozialunternehmen unterscheiden, erklärt der Ratgeber WfbM, Inklusionsbetrieb und Sozialunternehmen unterscheiden.

Fazit: Fortschritt und Teilhabelücke bestehen parallel

Die BA-Zahlen erzählen keine einfache Geschichte. Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wächst und zuletzt sogar stärker als die Beschäftigung insgesamt. Gleichzeitig bleiben Erwerbstätigenquote, Arbeitslosigkeit und die Übergangschancen aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung deutlich ungünstiger. Hinzu kommt: Viele arbeitslose schwerbehinderte Menschen verfügen über eine abgeschlossene Berufs- oder Hochschulausbildung. Fortschritte bei der Beschäftigung und fortbestehende Teilhabelücken bestehen damit parallel.

Für Unternehmen liefern diese Daten vor allem einen Anlass, die eigene Beschäftigungspraxis und mögliche Barrieren im Recruiting zu prüfen. Wie das konkret umgesetzt werden kann, gehört anschließend in den Praxisratgeber zur Inklusion am Arbeitsplatz.

FAQ

Wie viele schwerbehinderte Menschen waren 2025 arbeitslos?

2025 waren laut Bundesagentur für Arbeit rund 185.000 Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung arbeitslos gemeldet. Das waren rund 5,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Arbeitslosigkeit stieg damit das dritte Jahr in Folge.

Wie viele schwerbehinderte Menschen sind beschäftigt?

2024 waren rund 1,14 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung bei beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern beschäftigt. Das waren 1,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Beschäftigung insgesamt wuchs im gleichen Zeitraum um 0,4 Prozent.

Wie hoch ist die Erwerbstätigenquote schwerbehinderter Menschen?

Die Erwerbstätigenquote von Menschen mit Schwerbehinderung lag 2024 bei 50,9 Prozent. In der Gesamtbevölkerung lag sie bei 77,2 Prozent. Die Teilhabe am Erwerbsleben bleibt damit trotz wachsender Beschäftigtenzahl deutlich geringer.

Wie hoch ist die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen?

Die Bundesagentur für Arbeit nennt für 2025 eine Arbeitslosenquote von 12,0 Prozent. Zum methodisch vergleichbaren Referenzwert von 7,6 Prozent besteht damit ein deutlicher Abstand. Beide Werte beruhen auf einer eingeschränkten Bezugsgröße; die 7,6 Prozent sind nicht mit der üblichen allgemeinen deutschen Arbeitslosenquote gleichzusetzen.

Warum unterscheiden sich Arbeitslosenquote und Erwerbstätigenquote?

Die beiden Kennzahlen messen unterschiedliche Dinge. Die Arbeitslosenquote setzt registrierte Arbeitslose ins Verhältnis zu einer definierten Bezugsgröße. Die Erwerbstätigenquote zeigt dagegen, welcher Anteil einer Bevölkerungsgruppe überhaupt erwerbstätig ist. Deshalb können beide Werte nicht direkt miteinander verglichen werden.

Sind arbeitslose schwerbehinderte Menschen schlechter qualifiziert?

Nein, jedenfalls nicht im Durchschnitt der hier verglichenen Gruppen. 52 Prozent der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen verfügten 2025 über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss, gegenüber 45 Prozent bei allen Arbeitslosen. Formale Qualifikation allein erklärt die schlechteren Beschäftigungschancen daher nicht.

Wie häufig gelingt schwerbehinderten Arbeitslosen der Übergang in Beschäftigung?

Die Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung lag 2025 bei schwerbehinderten Menschen bei 2,8 Prozent. Bei nicht schwerbehinderten Arbeitslosen waren es 6,2 Prozent. Die Kennzahl beschreibt hier Übergänge in Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich Selbständigkeit und Ausbildung.

Wie viele Arbeitgeber erfüllen die Beschäftigungspflicht?

2024 erfüllten 39 Prozent der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber ihre Pflicht vollständig. Weitere 36 Prozent erfüllten sie teilweise. Rund ein Viertel besetzte keinen Pflichtarbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Menschen.

Was passiert, wenn ein Unternehmen die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt?

Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen unterliegen grundsätzlich der gesetzlichen Beschäftigungspflicht nach § 154 SGB IX. Wird die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Beschäftigter nicht erreicht, fällt nach § 160 SGB IX eine Ausgleichsabgabe für unbesetzte Pflichtarbeitsplätze an. Die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt die Beschäftigungspflicht nicht auf.

Wie haben sich Beschäftigung und Arbeitslosigkeit zuletzt entwickelt?

Beide Kennzahlen haben sich zuletzt gleichzeitig nach oben bewegt: Die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten bei beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern stieg 2024 um 1,5 Prozent. Zugleich stieg die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen 2025 auf rund 185.000. Das zeigt, warum Beschäftigung und Arbeitslosigkeit gemeinsam betrachtet werden sollten.

Quellen zum Artikel

  1. Bundesagentur für Arbeit (22.07.2026): Zahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderung auf 1,14 Millionen gestiegen
    https://www.arbeitsagentur.de/presse/2026-28-zahl-der-beschaeftigten-mit-schwerbehinderung-gestiegen
  2. Bundesagentur für Arbeit (2026): Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen 2025
    https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Menschen-mit-Behinderungen/generische-Publikation/Arbeitsmarktsituation-schwerbehinderter-Menschen.pdf
  3. Gesetze im Internet: § 154 SGB IX – Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__154.html
  4. Gesetze im Internet: § 160 SGB IX – Ausgleichsabgabe
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__160.html
  5. Gesetze im Internet: § 223 SGB IX – Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__223.html

Redaktionsstand der statistischen, rechtlichen und fachlichen Angaben: 09. September 2026. Der Artikel bietet eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.

Die im Artikel verwendeten Bilder wurden mithilfe generativer KI erstellt.

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